In einer Wirtschaftsstrafsache erwartet den Mandanten eine Freiheitsstrafe. Das Verfahren läuft seit 2007. Die Verteidigung ist darum bemüht, im Rahmen der „Verständnis-Werbung“ die Grenze von zwei Jahren nicht zu überschreiten. Dann wäre eine Strafaussetzung zur Bewährung noch möglich (§ 56 II StGB).
Ein Ende des Verfahrens ist nicht abzusehen, weil die Staatsanwaltschaft die Ansicht vertritt, daß sich hinter dem Mandanten für mehr als drei Jahre die Türen schließen sollen.
Apropos Türen: Der Mandant ist Handwerker. Er hat nun den Auftrag bekommen, in und für eine neue Justizvollzugsanstalt unter anderem die Türen herzustellen und einzubauen.
Wenn das mal gutgeht. ;-)
… ich hätte da noch einen Schlosser …
Das Leben sorgt für so manchen Lacher. :D ;)
Das ist doch mal motivierend. Wenn die Tür quietscht, wird er das für eine geraume Zeit ertragen müssen, seien es weniger oder mehr als zwei Jahre.