Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts rief heute morgen an und teilte mit:
Der Termin in der Bußgeldsache am 20.04.2010 um 9:30 Uhr wurde aufgehoben. Die zuständige Richterin sitzt in der Türkei fest.
Der Mandant hat damit kein Problem, die Frist zur Tilgung seiner Voreintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister läuft weiter. Er bedankt sich beim Betreiber des Vulkans im Gebiet des Eyjafjallajökull-Gletschers.
Hm, wer am 20. April keine Zeit hat, sollte eine gute Argumentation vorweisen können.
Nun, ich bin im guten Glauben ;-)
Ich kenne die Richterin seit einigen Jahren, sowas traue ich ihr (und anderen Richtern) nicht zu. crh
Ich habe auch nichts anderes vermutet.
Falls doch mal etwas -mit anderen Beteiligten) daneben geht, empfehlen Sie doch ein altes Mittel:
Bevor es falsch verstanden wird, es ist scherzhaft gemeint.
Doppelt gemoppelt. „Jökull“ heißt „Gletscher“.
ist es nicht (mittlerweile) so, dass es auf das Tatdatum anstelle der Rechtskraft ankommt und somit die Tilgungsfrist nix ausmacht?
Kann mich aber auch taeuschen.
Ja, Sie täuschen sich. Das Thema ist aber nicht in zwei Sätzen beschrieben. Etwas mehr dazu finden Sie hier.
Macht Kachelmann mit dem Betreiber des Vulkans gemeinsame Sache?