Deutliche Worte an Richter K.

Nachdem das Ablehnungsgesuch meines Mandanten erfolgreich war, äußert sich nun der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten zu dem Komplex um Richter K. Ich hatte das Ablehnungsgesuch parallel auch in das Kleid einer Dienstaufsichtsbeschwerde gesteckt und direkt an den Herrn Präsidenten geschickt.

Das Gerücht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde sei fruchtlos, hat sich wieder einmal nicht bestätigt. Auch im Zusammenhang der eigentlichen richterlichen – unabhängigen und de facto kaum kontrollierbaren – Tätigkeit eines (Verkehrs-)Richters führt eine solche Beschwerde zu verwertbaren Ergebnissen.

Der Präsident schreibt:

Ich habe allerdings gesehen, dass die von Ihnen zitierten Entscheidungen Ihre und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen Anliegen aufgegriffen haben, Sie also mit Erfolg Ihre Bedenken geltend machen konnten. Unmissverständlicher kann die Kritik an der Entscheidungspraxis und am Auftreten eines Richters nicht ausfallen, wenn jenem vom Kammergericht in Berlin in einem von Ihnen zitierten Beschluss vom 11. Juni 2010 – 3 Ws (B) 270/10 – attestiert wird, der erkennende Richter habe die elementaren Wesensmerkmale eines rechtsstaatlichen Verfahrens verletzt und diese rechtsfehlerhafte Praxis des Richters sei dem Obergericht aus früheren Verfahren bekannt und nicht hinnehmbar oder wenn im Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 05.10.2010 – 217a AR 85/10 – in vorliegender Sache dem erkennenden Richter bescheinigt wird, auch einem vernünftigen Betroffenen und unter der gebotenen objektiven Betrachtungsweise könne sich der Schluss aufdrängen, Herr Richter am Amtsgericht K. werde in der Sache nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit entscheiden.

Mithin wurden sehr deutliche Worte in der Rechtsprechung gefunden, denen ich nicht entgegentrete. Das Erforderliche werde ich hier veranlassen.

Art. 97 Abs. 1 GG dürfte derzeit der einzige, verbliebene Grund sein, warum Richter K. noch nicht in der Wüste arbeitet. Ob die Versetzung dorthin das „Erforderliche“ ist, das der Herr Präsident veranlassen wird, wird sich zeigen. Den Betroffenen, über die Richter K. zu urteilen hat, hätten es verdient.

Dieser Beitrag wurde unter Richter veröffentlicht.

14 Antworten auf Deutliche Worte an Richter K.

  1. 1

    in der Tat deutliche Worte, die man so selten findet. Alle Achtung vor dem Präsidenten den AG, der sich nicht hinter Art. 97 GG und §§ 25 f. DRiG versteckt hat.

  2. 2
    fernetpunker says:

    „Das Erforderliche“ dürfte mich vor dem Hintergrund von Art. 97 II 1 GG auch interessieren.

  3. 3
    RALupo says:

    ob demnächst eine Stelle beim Vereinsregister/Handelsregister erforderlicherweise frei wird?

  4. 4
    Rolf says:

    So ein schönes Mietrechtsdezernat, in dem fast ausschließlich Nebenkostenabrechnungen zu kontrollieren sind, wäre doch eine schöne Aufgabe. Dort fand ich, zu meiner Überraschung, kürzlich eine Strafrichterin wieder, die bei Verteidigern, Staatsanwälten und Obergerichten ebenfalls nicht sonderlich beliebt war. Meinen überraschten Blick kommentierte sie frustriert mit einem gegrummelten „Ich sitze ja schließlich nicht freiwillig hier…“. Sprach’s und begann, statt der StPO die ZPO zu vergewaltigen.

  5. 5
    Ref.iur. says:

    Wenn Richter K noch unverplant ist, dann könnte es echt unangenehm werden. Ansonsten kann man hier wohl nur auf Vereins-/Handelsregister oder Grundbuchamt ausweichen (obschon es nervt, wenn man dort tatsächlich mal eine Sache laufen hat und dann sitzt da einer, der nur Mist macht…).

    @ Rolf
    Für den normalen Juristen hört sich das ätzend an. Wenn man sich einmal ein Bisschen eingearbeitet hat, dann sieht man häufig recht schnell, welche Nebenkostenabrechnungen standhalten und welche nicht. Und dann kann man wirklich leben nach dem Motto „Ich bin R1, ich bleib‘ R1, ich bin daheim um eins!“

  6. 6
    n.n. says:

    kopfdoktor und frühpensionierung? :-)

  7. 7
    RA Müller says:

    Ich ziehe meinen Hut angesichts dieser Reaktion auf die Dienstaufsichtsbeschwerde, die sicherlich nicht alltäglich ist.

  8. 8
    Matthias says:

    Es ist schon interessant mitansehen zu müssen, dass trotz der deutlichen Worte (Der Richter hat elementare Wesensmerkmale eines rechtsstaatlichen Verfahrens verletzt) niemand der Juristen hier darüber nachdenkt, warum so einer dieser Grundgesetzmissbraucher nicht strafrechtlich verfolgt wird.

    Und es gehört keine Achtung dazu, wenn mal einer deutliche Worte findet für die, die sich gottgleich fühlend Recht und Gesetz mit Füßen treten.
    Richter ist der letzte Berufsstand, der frei von jeder Verantwortung schalten und walten kann.

  9. 9

    […] die Antwort des Präsidenten des AG Berlin-Tiergarten auf seine Dienstaufsichtsbeschwerde (vgl. hier), in der der Präsident in der Tat „Deutliche Worte an Richter K.“ gefunden und auch […]

  10. 10
    Scharnold Warzenegger says:

    Deutliche Worte? Ja, die sehe ich.

    Konsequenzen: keine. Herr Präsident will „das Erforderliche“ veranlassen. In der Praxis bedeutet das, daß nichts passiert. Allenfalls – was ich nicht glaube – wird der Richter an andere Stelle versetzt, wo er dann weiter Blödsinn machen darf. Oder er wird, wenn er sich arbeitsrechtlich wehrt, wegbefördert; zur Belohnung.

  11. 11
    Das Ich says:

    Haha, lustig, mich hat man heute aus dem Amtsgericht geschmissen weil ich es wagte bei einer Zwangsversteigerung mit Vollmacht des Schuldners eine Erklärung abzugeben und auf einige Verfahrensfehler hinzuweisen.
    Noch lustiger ist es, dass die Rechtspflegerin dies schon am Tag vorher im Telefonat angekündigt hatte. („Sie dürfen hier garnichts, alles was sie tun wird nicht beachtet und sie haben keine Rechte. Ich werde alles ablehnen was sie vortragen“) Nun wollte ich aber auch als Privatman mitsteigern. Dies wurde mir untersagt.
    Mal sehen wie sich die Rechtspflegerin da rauswindet.
    Any Ideas?
    Sie machen mir Hoffnung, dass Dienstaufsichtsbeschwerden nicht immer in der Ablage „P“ landen.

  12. 12

    Ich habe aktuell auch noch zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen K in der Pipeline.
    Eine Rechtsbeschwerde ist gestern auch raus. Wie immer hat er den gegen ihn gerichteten Befangenheitsantrag als unzulässig abgewiesen mit Begründungen, die nicht „unzulässig“, sondern „unbegründet“ meinen. Das hat ihm das KG bereits zweimal in der Revision bei mir um die Ohren gehauen.

    Steter Tropfen höhlt den Stein oder schwemmt manch Richtergrande straight in die Grundbuchabteilung.

  13. 13
    Ref.iur. says:

    @ RA Bert Handschumacher

    Bitte lassen Sie Herrn Hoenig posten, wie die Dinge ausgehen. Wer sich zu Unrecht und dauerhaft anmaßt, über Befangenheitsanträge einfach selbst zu entscheiden, kann auch irgendwann mal wegen Rechtsbeugung dran sein (siehe Beitrag von RA Burhoff, http://blog.strafrecht-online.de/2010/11/7571/)… dann sieht es auch für einen Richter richtig übel aus!

  14. 14

    […] Herrn Richter K. und seinen Abenteuern auseinandersetzen. Die Landrichter fanden dann auch ähnlich deutliche Worte, wie am 11. Juni 2010 bereits das Kammergericht: Die im Urteil lediglich hypothetisch aufgeführten […]