Die Akten der Staatsanwaltschaft im Fall Eisenberg

Als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte, ignorierte sie bewusst wichtige Fakten. Eine derart eindeutige Notwehr-Situation, wie sie die Staatsanwaltschaft konstruierte, lässt sich aus Gutachten und Zeugenaussagen kaum erkennen. Statt Widersprüche aufzuklären, ließen die Ermittler störende Fakten einfach großzügig weg.

Quelle: Bernhard Hübner in der taz

Der Fall Eisenberg war schon ein besonderer: 12 Schüsse von Polizeibeamten auf den Studenten. 12 Mal Notwehr, erklärte die Staatsanwaltschaft. Damit waren die Hinterbliebenen nicht einverstanden.

Egal, was da passiert ist. Aber diese Ermittlungen und das Verhalten der Staatsanwaltschaft Regensburg sind besorgniserregend.

(Link gefunden in der Handakte.)

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

12 Antworten auf Die Akten der Staatsanwaltschaft im Fall Eisenberg

  1. 1
    Tom says:

    Der entscheidende Satz steht in der Mitte des TAZ-Beitrags: „Die Ermittlungsergebnisse sind da nicht eindeutig.“

    Da sind sind sie in der Tat nicht – aber eben auch nicht in dem Sinne, dass eine Notwehr- bzw. Nothilfelage nachweislich nicht vorlag (und auch kein strafloser Notwehrexzess, für den ja doch viel spricht).

    Und was das nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ bedeutet, wird man Ihnen doch wohl nicht erklären müssen.

  2. 2
    egal says:

    Bei einem Bürger wäre bei dieser Aktenlage vermutlich Anklage erhoben worden…

  3. 3
    dings says:

    @Tom
    Aber sollte “in dubio pro reo” nicht besser durch ein Gericht festgestellt werden, als durch eine Staatsanwaltschaft, die ja mit der Polizei zusammenarbeitet?

  4. 4
    JCL says:

    Informationen zum Umfeld des Studenten Eisenberg hat NDR Info in einem Feature zusammengetragen. Mit dem Ansinnen, etwas Licht in die Geschichte zu bringen, war der Reporter angetreten, um hinterher ratloser als zuvor zurück zu bleiben. Die Ermittlungen zu Fall spielen (leider) nur in den letzten Minuten eine Rolle.

    http://www.ndrinfo.de/programm/sendungen/featureeisenberg100.html

  5. 5
    Das Ich says:

    Also Fakt ist, sie haben ihn erst mit Pfefferspray eingenebelt, dann soll er noch die Treppe runter und zielgerichtet gegen einen Beamten losgegangen sein.
    Dieser ganze Sachverhalt kann von jedem der schoneinmal Pfefferspray in den Augen hatte sofort wiederlegt werden. Da kann man machen was man will, man sieht die nächsten 15 Minuten nichts mehr.
    Das riecht verdächtig nach beabsichtigter Tötung durch die Beamten. Vielleicht sollte man mal bei denen nachschauen, ob sie zuhause vielleicht zuviel Ballerspielge gespielt haben? Bei jemanden der einen Polizisten auch nur anschiesst ist das direkt Thema!
    Und da wundert es einen noch, wenn irgendwann mal Opfer ausrasten und Stattsanwälte und Richter hinrichten? Wenn einem keiner mehr hilft, eine echte Alternative.

  6. 6

    Hier am Ort verfolgen wir den Fall naturgemäß seit einem Jahr genauer. Die hiesige Öffentlichkeit (auch die juristische) ist mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft auch nicht einverstanden: eine Anklageerhebung ist notwendig, insbesondere weil die Würdigung der Tatsachen im Einstellungsbescheid einseitig erscheint (insofern trifft der taz-bericht zu) und weil entscheidende Fakten erst aufgeklärt wurden, nachdem die Angehörigen einen Privatgutachter beauftragt hatten.
    @Tom: In dubio pro reo gilt bei der Anklageerhebung nicht im selben Umfang wie im Urteil. Die Staatsanwaltschaft muss lediglich eine „Wahrscheinlichkeit“ einer Verurteilung prognostizieren, die Anklageerhebung bedarf also keiner zweifelsfreien Überzeugung.
    @Das Ich: Der Pfeffersprayeinsatz ist eindeutig erwiesen und wird von niemandem mehr angezweifelt. Offenbar ist es (in psychischen Ausnahmesituationen) eben doch möglich, trotz Pffersprays weiterzugehen.

  7. 7
    Tom says:

    @ Henning Müller: Falls Sie damit sagen wollen, dass eine Anklageerhebung auch dann erfolgen muss, wenn weder jetzt noch in der Hauptverhandlung Beweismittel zur Verfügung stehen werden, die eine sichere Überzeugungsbildung zu Lasten des Beschuldigten ermöglichen, so ist das einfach Unsinn.

  8. 8
    Richard says:

    Bei 12 ZWÖLF! Schüssen auf eine nicht zurückschießende Person KANN etwas nicht stimmen. Da hat die Polizei versagt. Punkt. Und sei es nur bei der Auswahl oder der Schulung der Polizeibeamten im Vorfeld. Ob das dann in dem konkreten Fall strafrechtlich relevant ist, ist eine ganz andere Sache.

    Aus diesen Gründen erwarte ich als steuerzahlender und verunsicherter Bürger eine lückenlose, d. h. vollständige und wertneutrale Aufklärung und Veröffentlichung der Fakten dieses und jeden anderen Tötungsfalls durch Polizeibeamte. Wenn die Sache dann eingestellt wird, habe ich wenigstens die Möglichkeiten sinnvoll darüber zu diskutieren und ggf. auf Änderungen der Praxis hinzuwirken. Und der Staat hat die Möglichkeiten seine Beamten sorgfältiger zu schulen oder auszuwählen. Aber so?

    Schade auch, das kein Innenminiserium öffentlich die Frage beantwortet haben will ob solche Vorgänge (mit) dafür verantwortlich sind, dass der Rückhalt der Polizei in der Bevölkerung schwindet und die Gewalt(bereitschaft) gegen sie steigt.

  9. 9

    @Tom: Mein Kommentar (bitte noch mal lesen) hat keinen Anlass gegeben zu Ihrer Schlussfolgerung. Aber wenn es regelmäßig so wäre wie in diesem Fall, nämlich dass die Einstellung auf Angaben des Beschuldigten gestützt wird und dabei obj. Beweisanzeichen und eine glaubwürdige Zeugenaussage eines anderen Polizeibeamten übergangen werden, dann käme es wohl selten zu einer Anklageerhebung.

  10. 10
    Silvio says:

    Zum Pfefferspray:
    Im körperlichen Ausnahmezustand ist Pfefferspray fast wirkungslos. Außerdem muss man schon ziemlich genau die Augenpartie des Angreifers treffen, um überhaupt eine Wirkung zu erzielen. Zudem gibt es auch Menschen, die nicht auf das Spray reagieren!

    Ich habe einen Selbstversuch miterlebt, bei dem der „Angreifer“ eine komplette Ladung Pfefferspray direkt in die Augen bekommen hat (aus einer Entfernung von max. 2 m) und das „Opfer“ trotzdem noch über einen kompletten Fußballplatz „gejagt“ und seine Verfolgung nur abgebrochen hat, weil die Ausbilder von „außen“ den Versuch abgebrochen haben.
    Seit dem traue ich dem Pfefferspray nur noch bedingt.

  11. 11
    Das Ich says:

    Wenn sich das Pfefferspray als so wirkungslos erwiesen hat, dann ist es um so unverständlicher, dass es von der Polizei genutzt wird.
    Ich glaube auch nicht, dass jemand der einen Knieschuss kriegt, meinetwegen aus 2 oder 3 noch weiterläuft. Das sind einfach zuviele Zufälle auf einmal. Pfefferspray, angeblich mit mehreren Schüssen nicht aufzuhalten…man , so fit wäre ich auch gerne mal nach ner Woche Fasten!!! Da wird gedeckt und gelogen bis sich die Balken biegen…und die Staatsanwaltschaft mitten drinn. Wie schäbbig!!

  12. 12
    RA JM says:

    Bleibt nur die Hoffnung auf ein Klageerzwingungsverfahren. :-(