Die Forderung des Ex-Mandanten

Im Mai 2009 habe ich dem Mandanten die Bestätigung der Staatsanwaltschaft geschickt, daß das gegen ihn geführte Verfahren eingestellt worden ist. Man hatte ihm vorgeworfen, im besoffenen Kopf den Kunden eines Kiosks mit beschuhtem Fuß in die Weichteile getreten zu haben.

Der anschließende Kontakt zwischen dem Mandanten und den beiden Polizeibeamten hatte dann auch einen gewissen Unterhaltungswert. In der Strafanzeige war zu lesen:

Er schrie herum und bezeichnete die polizeilichen Maßnahmen als „Bullenscheiße“. Weiter äußerte er gegenüber den eingesetzten Beamten:“ Ihr seid genau solche Nazis, wie die „Bayernbullen!“

Gefährliche Körperverletzung, einfache Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte stand auf dem roten Deckel der Ermittlungsakte.

Mit einigen Klimmzügen und viel Glück war es mir gelungen, dem Staatsanwalt eine Einstellung gegen Zahlung von 150 Euro (ja, in Worten: einhundertundfünfzig) aus dem Kreuz zu leiern. Diese Auflage hat der Mandant auch erfüllt, deswegen wurde das Verfahren endgültig eingestellt. Das Mandat war abgeschlossen, habe ich dem Mandanten stolz wie Oskar mitgeteilt.

Glück gehabt, dachte ich mir. Und hatte eigentlich einen zufriedenen Mandanten erwartet. Eine Reaktion kam aber erst im Dezember 2009, also sieben Monate später. Da verlangte (ja, verlangte) der Mandant erst eine erneute Besprechung über den Fall und dann sollte ich ihm auch nochmal die gesamte Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft besorgen. Dazu war ich jedoch nur nach Einwurf weiterer Münzen bereit. Irgendwie schien mein Ansinnen ihm nicht gefallen zu haben, denn gestern erhielt ich Post von ihm:

Sehr geehrter Herr Hönig,

Da Sie ‚die Sache‘ – wie von ihnen mitgeteilt – als abgeschlossen betrachten sind die bei ihnen vorhandenen Akten und Aufzeichnungen für Sie nicht mehr relevant. Ich fordere Sie deshalb auf mir diese unverzüglich, spätestens jedoch bis 25.1.2010 vollständig zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn er höflich darum gebeten hätte, wäre es überhaupt kein Problem gewesen, ihm die Dateien noch einmal auszudrucken oder sonstwie zur Verfügung zu stellen, und das, obwohl er bereits während der Bearbeitung des Mandats von jedem Schriftstück, das rein- oder rausgegangen ist, eine Kopie erhalten hat. Das Original der Einstellungsmitteilung hat er auch bekommen. Wenn mir einer allerdings auf diese Tour kommt, dann [zensiert].

Manchmal ärgere ich mich nachträglich über eine erfolgreiche Verteidigung. Diesmal aber richtig.

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7 Antworten auf Die Forderung des Ex-Mandanten

  1. 1
    Hannes says:

    Wenn man jetzt kommentieren würde „Was für ein Arschloch!“ würde man sich schon wegen Beleidigung strafbar machen?

    Dem Mann wird gar nicht bewusst sein, dass er am Kiosk etwas falsch gemacht hat.

  2. 2
    Kampfschmuser says:

    Was für ein (wo es halt dunkel ist). :)

    Für 150 Euro war das wirklich ein Schnäppchen. Ich habe da einen Nachbarn, dem ich auch mal gerne mit beschuhtem Fuß in die Weichteile treten möchte. Wenn das nur 150 Euro kostet, bin ich sofort dabei. ;)

  3. 3
    Pandur2000 says:

    Seien Sie froh dass er nicht vorbeikommt und Sie in *Ihre* Weichteile tritt ;) Denn runter gerechnet, müsste er ja dann gerade mal 50 Euro bezahlen. Nicht, dass er öfter dafür Zutritt. ;)

  4. 4
    Das Ich says:

    150€ pro Ei…sein wir doch mal nicht so kleinlich!
    Bei beiden gibts einen Mengenrabatt. Dann nur noch 250€ für beide.
    Jeder weiterer „Kick“ kostet 20€ extra.
    All-you-can-Kick kostet ca. 1000€.
    Mit „beschuhtem“ Fuß = +20%
    Als Topic empfehle ich eine Beleidigungs-Flatrate von 500€.
    usw…

  5. 5

    o.k., der Mann ist ein „ehemaliger Mandant“ oder wie man ihn euphemistischer Weise noch alles schimpfen könnte, aber neben den 150 EUR wird er ja wohl hoffentlich schon ein Paar Münzen bei Ihnen eingeworfen haben. Dies muß als Trost genügen, Dank kann man nicht erwarten.

  6. 6
    Hans says:

    Vielleicht kam mittlerweile eine Klage auf dem Zivilweg, in der 500.000 EUR Schmerzensgeld wegen des entstandenen Hodenkrebs und der Unfruchtbarkeit gefordert werden?

  7. 7

    […] berichtet, forderte der Ex-Mandant mich auf, ihm meine Akten unverzüglich, spätestens jedoch bis 25.1.2010 […]