Irgendwie und -wann müssen wir ja die TÜ in Augenschein nehmen.
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Wenn es der Wahrheitsfindung dient – was muss das muss. Vielleicht geht es ja so aus wie bei Ihrer Kollegin Rueber, oder aber am Ende wollten alle nur ein Auto kaufen. Und wenn alles nicht hilft ein langes Verfahren war doch bisher selten zum Nachteil Ihrer Mandanten.
Auch wenn die Juristerei nicht meine Wissenschaft ist (mir etwas zu schwammig und zu unscharf) Ihr Blog wird auch in Schweden gerne gelesen.
beste Grüße
Rührfisch
Puh, so viele Anwalts- bzw. komplette Gerichtstermine möchte ich nicht bezahlen müssen … wer muss denn, je nach Ausgang der Geschichte der Mandant oder unser aller Staatskasse, richtig?
Ich wage mal die Vermutung, es liegt eine Pflichtverteidigung vor und die Staatskasse muss, nun ja, vorschießen. Bei den Angeklagten dürfte aber selbst im Fall einer Verurteilung wenig zu holen sein. Im Ergebnis bezahlt also der Steuerzahler fast in jedem Fall. Ein Rechtsstaat ist halt nicht billig.