Die Sicherungsverwahrten in Berlin

… acht wegen Gewalt- und Sexualdelikten Berliner Verurteilten sitzen länger als zehn Jahre in Sicherungsverwahrung, einer von ihnen bereits seit 1993. Sicherungsverwahrung beginnt nach einer regulär verbüßten Freiheitsstrafe. Die Täter bleiben dann im Gefängnis, wenn sie weiter als besonders gefährlich eingestuft werden.

berichtet die Morgenpost .

Nicht nur der Berliner Strafvollzug hat ein Problem nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur nachträglichen Sicherungsverwahrung.

Eine sofortige Entlassung der Verwahrten ist sicher nicht zu erwarten. Aber ein paar fruchtbare Gedanken über die Qualität von Menschenrecht und Menschenwürde könnten sich die Herrschaften, die uns regieren, durchaus bald ‚mal machen.

Dieser Beitrag wurde unter Strafvollstreckung veröffentlicht.

8 Antworten auf Die Sicherungsverwahrten in Berlin

  1. 1
    GrosseKlappeNixDahinter says:

    Hm. Nachdem dies schon der zweite Beitrag zu dem EuGH-Urteil ist, wäre das Aktenzeichen interessant.

  2. 2
    Lexus says:

    Man könnte sich vorzüglich streiten ob es ein „Menschenrecht“ ist, dass man den Sexuallstraftätern, noch einmal die Chance gibt ein Opfer zu finden, bevor sie dann erneut einfahren mit Sicherungsverwahrung, denn das wird nach aller wahrscheinlichkeit ein großer Teil tun.

    Nur ist sicher die Frage ob ich 10 Schwerstkriminelle die schon einmal eine schwere Straftat begangen habe wegsperre und damit vielleicht 4 Menschen unschuldig ihrer Freiheit beraube, obwohl sie nicht rückfällig werden würden, oder ob ich die 10 rauslasse, 6 von ihnen noch einmal Morden und Vergewaltige lasse und sie dann wegsperre…

    Und da muss ich für mich sage, dass ich lieber 4 Schwerstkriminelle zuviel wegsperre, als 6 weitere Opfer zu haben. (Ich weiss, dass die Rückfallquote je nach Studie teilweise für Vergewaltiger auch „nur“ bei 20% liegt, aber auch in dem Fall raub ich lieber 8 überführten Vergewaltigern ihre Freiheit, als zwei weitere Opfer zu riskieren).

    Sie können gerne der Meinung sein, dass die Freiheit derjenigen die ihre Strafe abgesessen haben wichtiger ist als der Schutz der potentiellen Opfer, aber tun sie bitte nicht so als sei es die einzige Meinung die mit Menschenrecht und Menschenwürde vereinbar ist.

  3. 3

    @ Lexus:
    Bitte verwechseln Sie die Kommentarfuntkion in diesem Blog nicht mit dem Tisch in Ihrer Stammkneipe.

  4. 4
    Toni says:

    @ Lexus:
    Oder 10 Unschuldige, weil in Bayern 40% rückfällig werden. Schön dieses Statistiken!

  5. 5
    unitedbrands says:

    @ Herr Hoenig

    Antworten Sie ihm doch mal. Mich interessiert es auch, wie Sie das mit der Abwägung 2 II im status positivus / 2 I im status negativus sehen. Es ist nämlich durchaus nicht so, als stünden dem Recht des Straftäters auf körperliche Bewegungsfreiheit keine Rechtspositionen gegenüber. Menschenrecht heißt auch, dass der Staat mich vor Gefahren für (Menschen-)Rechtsgüter schützt, auch wenn sie von Dritten ausgehen. Sie übersehen außerdem, dass der EGMR nur die Rückwirkungsproblematik rügt, nicht das Institut an sich.

    Sie müssen schon etwas argumentieren. Mit einem Verweis auf den sog. „Stammtisch“ haben Sie niemanden überzeugt. Der hat zwar nicht immer Recht, hat aber genausowenig immer Unrecht. Sie übersehen außerdem, dass der EGMR nur die Rückwirkungsproblematik rügt, nicht das Institut an sich.

    Es ist übrigens auch im Interesse des Strafverteidigers, wenn der sog. „Stammtisch“ wenigstens einen Funken an den Rechtsstaat glaubt. Sonst können Sie wegen Ihrer Gebühren irgendwann nur noch in den Nachlass Ihrer Mandantschaft vollstrecken.

    Also: Warum halten Sie die Sicherungsverwahrung für falsch?

  6. 6
    Tourix says:

    Sicherungsverwahrung gehört nicht zur eigentlichen Strafe.
    Wenn ich das als Nichtjurist richtig verstehe, basiert die Sicherungsverwahrung auf psychologische Beurteilungen, denen schwere Straftaten vorausgehen.

    Auch wenn ich es für richtig halte, durchgeknallte Triebtäter für immer wegzuschliesen, so dürfte das doch nicht einwandfrei sein, wenn es in einem „Aufwasch“ mit einem Strafprozess geschieht, sondern müsste unabhängig davon sein.

  7. 7
    Lord says:

    Es landen nicht nur Sittiche in der SV. Auch z.B. pathologische BetrügerInnen, oder Menschen die unter Drogeneinfluß andere schwer verletzen. Und nicht vergessen, es gibt derzeit 3 Frauen unter den SV’lern. Sexualstraftaten sind sehr selten bei Frauen…

  8. 8
    MaxR says:

    Ich denke, die Diskussion geht am eigentlichen Thema vorbei.
    Da eigentliche Thema ist weder die Statistik noch da Einzelschicksal.

    Das eigentliche Thema ist doch einmal mehr die Qualität der gesetzgeberischen Leistung, die offenbar (genauer: wie auch hier wieder deutlich wird) dem Stammtisch näher ist als dem geltenden übergreifenden Recht. DAS ist doch der Inhalt des Urteils, oder?