Die Unschuldsvermutung in den Medien

Egal, wie das Gericht entscheidet, eines ist sicher: Den Geruch, dass er ohne Not einen fliehenden Eierdieb abgeknallt hat, wird R. nicht mehr los.

Plutonia Plarre beschreibt die Folgen des Strafverfahrens gegen den Zivilfahnder Roland R. in der taz.

Dabei muss auch Staatsanwälten klar sein, dass für einen Vorabendprotagonisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens ein Rufschaden solchen Ausmaßes nicht behoben werden kann. Für die erlittene U-Haft kann Kachelmann dereinst vielleicht ein paar Tausend Euro geltend machen – denn staatliche Entschädigung gibt es bloß für unmittelbare Haftfolgen wie Verdienstausfall. Auf dem exorbitanten Imageverlust aber wird der Fernsehmeteorologe sitzen bleiben.

Sabine Rückert beschreibt die Folgen des Strafverfahrens gegen den Meteorologen Kachelmann in der Zeit.

In beiden Fällen gibt es zur Zeit der Berichterstattung kein rechtskräftiges Urteil eines unabhängigen Gerichts.

In beiden Fällen dürfte das Urteil (oder die Einstellungsverfügung) – fast – von nachrangiger Bedeutung sein.

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4 Antworten auf Die Unschuldsvermutung in den Medien

  1. 1
    Matthias says:

    Das liest sich aber schön naiv und grundrechtsgläubig.
    Nachdem die meisten Verfahrensrechte eines Angeklagten ausgehebelt sind, und ein Schuldbeweis, geschöpft aus der öffentlichen Hauptverhandlung, im Strafverfahren nicht mehr notwendig, ja sogar zu höheren Strafen führt als jedes Geständnis, ist es doch eine Farce, mutmaßliche und verurteilte Täter zu unterscheiden. Beides sagt nichts über die Schuld aus.

  2. 2
    peter says:

    zu mal K. noch nicht mal ein Eierdieb ist. Vielweiberei ist in DE zum Glück noch keine Straftat.

  3. 3
    Tourix says:

    >Vielweiberei ist in DE zum Glück noch keine Straftat.

    Ne, aber eine Wohltat … :-)

  4. 4