Doch keine Zivilstreife

Angebliche Zivilbeamte hielten mit einer Kelle aus einem Fahrzeug heraus einen Autofahrer an. Der 36-Jährige wurde aufgefordert, seine Papiere zu zeigen und stieg aus dem Wagen aus. In diesem Moment setzte sich einer der unbekannten Täter in das Auto des Mannes und fuhr davon. Gleichzeitig verschwand das zweite Fahrzeug.

Quelle: Tagesspiegel

Eine interessante Argumentationshilfe im Zusammenhang mit einer Verteidigung gegen den Vorwurf (§ 49 III 1 StVO)

entgegen § 36 Abs. 1 bis 4 ein Zeichen oder eine Weisung oder entgegen Abs. 5 Satz 4 ein Haltgebot oder eine Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt, …

… zu haben.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Verteidigung veröffentlicht.

4 Antworten auf Doch keine Zivilstreife

  1. 1
    RA JM says:

    Interessant wäre auch, was die Teilkaskoversicherung dazu meint. ;-)

  2. 2
    R. Tape says:

    Ein Polizeibeamter ist an seiner Uniform zu erkennen. Winkt also ein nicht uniformierter Mensch, gilt demufolge § 36 Abs. 1-4 nicht, oder?
    Es hat ja in Sachsen sogar der Justizminister der abgewählten SPD mal Verkehrspolizist gespielt und einen aus seiner Sicht rasenden Motorradfahrer aus dem Verkehr gewunken.

    Also Fazit: Winkt einer in Zivil, nicht anhalten. Entweder wollen sie Dein Auto klauen, oder ein unfähiger Minister will Dich vollabern.

  3. 3
    Verkehrsteilnehmer says:

    Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen wenn man als Autofahrer in einer nicht völlig eindeutigen Situation angehalten wird:

    – Türen verriegeln, Scheiben schließen,
    – Fahrerscheibe schmalen Spalt zum Sprechen öffnen,
    – Ausweis des Polizisten zeigen lassen,
    – wer wirklich viel Zeit hat und sich bezüglich
    Drogen, Fahrzeugzustand etc. 200%ig sicher ist,
    ruft bei der Polizei an und lässt sich den Namen
    bzw. die Nummer des Ausweises bestätigen oder
    fragt zumindest ob eine Zivilstreife mit
    betreffendem Kfz-Kennzeichen bzw. Namen des
    Polizisten gerade in diesem Gebiet unterwegs ist,
    – dann auf gute Laune des Polizisten hoffen und den
    weiteren Anweisungen Folge leisten ;-)

  4. 4
    Ich says:

    Ist doch thematisch uuuuralt. Ich hab das vor 20 Jahren mal durchgezogen: da wollten mich zwei abgeranzte Typen im damals üblichen rostig-klapprigen zivilen Passat mittels Kelle anhalten. Nachts, ca. halb drei. Ich war recht sicher, _dass_ das Pozilisten waren, aber ich hab sie ignoriert und bin in voller Absicht bis zur nächsten Wache gefahren, hab demonstrativ davor angehalten und auf (ruppige) Anfrage bei verschlossener Tür nur das Fenster einen Spalt runtergekurbelt. Am Anfang waren sie verärgert (klar, das geht an’s Ego, wenn man argumentiert, man läßt sich nicht von jedem dahergelaufenen Drogendealer aus dem Auto locken;-), aber letztlich zeigten sie Verständnis. Im Zweifel würde ich es immer wieder so machen.