Ein Dank für den Dank für die Beratung

Aus völlig durchsichtigen Gründen schiebe ich den nachfolgenden Kommentar zu unserem Beitrag Verkehrsteilnahme in der Umweltzone mal nach vorne in die erste Reihe, da wo er hingehört. ;-)

Wollte mich eben kurz bedanken für die nette Beratung!

Mein Anruf kam äusserst kurzfristig drei Stunden vor dem Gerichtstermin (heute) und keiner der Anwälte Ihrer Kanzlei war im Hause… Ja, meine Schuld, hätte ich doch nur früher bei Ihnen angerufen.

Die nette Dame am Telefon konnte mir dennoch ein paar gute Tips geben, wie ich meine Selbstverteidigung in der Verhandlung zur Umweltplakette am Besten aufbauen solle.

Jedenfalls wurde das Verfahren eingestellt – schiesslich konnte ich mich, der ich ja nur Halter meines Fahrzeuges bin, sechs Monate nach dem Parken ohne Plakette nicht mehr wirklich daran erinnern, wer an diesem Tag gefahren ist. Die Politesse wusste es auch nicht, und damit war die Sache klar.

Vielleicht hat auch mein Plädoyer über den Sinn und Zweck des Gesetzes zur “Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen”, der Tatsache dass diese OWI ausschliesslich einer vereinfachten Verfolgung, aber nicht einer vernünftigen Umsetzung des Gesetzes diene, sowie meine Aussage, dass ich die Verhältnismässigkeit des ganzen nicht sehe auch ein übriges dazu getan, dass das Verfahren in 2 Minuten eingestellt wurde. Das ging wirklich schnell.

Besten Dank und schöne Grüße, TMB

Quelle: Kommentar #27

Lieber TMB, vielen Dank für die freundliche Rückmeldung, die ich gern an die „nette Dame“ weitergeleitet habe.

Vorsorglich: Der nächste Anrufer bekommt wieder eine Rechnung für die Beratung. 8-)

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Ein Dank für den Dank für die Beratung

  1. 1
    Pandur2000 says:

    Jetzt weiß ich wenigstens wie man in Ihrem Hause an kostenlose Tipps kommt – einfach die „nette Dame“ verlangen :P :)