Der Betreiber der Anwaltssuche-Berlin.de, Herr Markus Hennig, ging uns erst mit seinem Spam auf die Nerven und dann reagierte er auch noch mit sinnentleerten Erwiderungen auf meine Bitte, einer sinnvolleren Tätigkeit nachzugehen. Nachdem Herr Henning meinen Worten keinen Glauben schenken wollte – ich hatte ihn als Spammer bezeichnet – hat ihn das Gericht nun überzeugt.
Nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung hat er sich von einem kompetenten Anwalt beraten lassen und meine gerichtlich besprochene Bitte, unsere Kanzlei künftig von seinem Spam zu verschonen, anerkannt.
Das hätte er echt billiger haben können …
Er hat noch Glück gehabt, der Streitwert ist ja ziemlich gering.
Aber der Tenor zu 1 ist kein deutscher Satz, oder? Der Teil ab „wenn dies wie am 28.12.2009…“ ist für mich vollkommen unverständlich.
Und außerdem passt „letztere zu vollziehen an ihrem jeweiligen gesetzlichen Vertreter“ nicht zu einem männlichen Antragsgegner, der eine natürlich Person ist.
*klugscheißmodusoff*
Von einem Anwalt, der sich gerne einmal beklagt, wenn es bei der Justiz etwas länger dauert, kann man doch vielleicht erwarten, das Problem der Überlastung der Justiz nicht auch noch durch private Prozesshanselei zu verschärfen.
Oder wie soll man es nennen, wenn Sie mal telefonierende Versicherungsmitarbeiter, mal irgendwelche harmlosen Mail-Spammer gleich gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen?
Welcher Spam harmlos ist oder nicht, können Sie nicht entscheiden, solange man Sie nicht mit dem Zeug so häufig zumüllt wie mich. Im übrigen verweise ich auf den verlinkten Beitrag, in dem ich das Affentheater, das der Spammer da veranstaltet hat, beschrieben habe und er versucht hat zu kommentieren.
Außerdem: Wenn ich diese eV nicht hätte beantragen lassen: Worüber hätte ich dann heute schreiben sollen? crh
Im Tenor zu I. hat das Gericht wohl gedacht, sein Satz hätte schon so viele Verben in verschiedenen Formen, dass es es am Ende des Satzes nicht noch einsbräuchte.
Und gerade dieses Verb wäre das wichtigste gewesen!
Es fehlt wohl das Wort „geschieht“, dann wird auch ein vollständiger Satz draus.
Und wenn sich die Wettbewerbskammern doch endlich dieses dümmliche und grammatisch falsche und/oder abgewöhnen würden!
@Kollege Nebgen: das machen die „Wettbewerbskammern“ (leider) von alleine. Grammatisch korrekt ist in der Tat das reine oder (weil das entweder und damit die exklusivität fehlt).
Inhaltlich ist die Aufnahme der Passivform in den Unterlassungstenor aber zutreffend, weil sich die Begehungsgefahr auch im Falle eines reinen Aktivverstoßes (den man als Antragsteller aber kaum kennen kann) auch darauf erstreckt.
@ Herrn Rechtsanwalt Nebgen:
Nur ganz nebenbei: Es handelt sich um eine Entscheidung des Amtsgerichts. Dort heißen die Wettbewerbskammern „Abteilungen“. Aber das konnten Sie ja noch nicht wissen, nicht?
Übrigens: Wer im Glashaus sitzt, sollte mit dümmlichem Grubegraben vorsichtig sein, sonst geht das grammatisch falsche Porzellan zu Bruch.
Gut gemacht!
Da hätte das Gericht auch ein anderes Dokument erstellen können.
Der Spam war im Dezember? Dauert der Erhalt einer einstweiligen Verfügungen in Berlin so lang?
Die Entscheidung stammt vom 29.01.2010. Manchmal dauert in Berlin das Schreiben von Blogbeiträgen etwas länger. ;-) crh
@2, @4: Das kommt daher:
V.
1. Beschl.: In pp.
2. Geschäftsgang
Und wenn eben der Antrag auf schon so aussieht…
‚tschuldigung, html vergessen:
V.
1. Beschl.: In pp. [einfügen wie Bl. 1]
2. Geschäftsgang
[…] This post was mentioned on Twitter by Dominik Boecker, KanzleiHoenigBerlin. KanzleiHoenigBerlin said: Kanzlei-Hoenig-Info: Einstweilige Verfügung gegen Anwaltssuche-Berlin.de http://bit.ly/bMvYFb […]