Es lohnt sich …

… für die Stadt Bielefeld und für betroffene Fahrer.

Die Westfälischen Nachrichten (WN) wärmen das Thema „Blitzer am Bielefelder Berg“ noch einmal auf und liefern Zahlen:

Pro Woche fotografierte die Anlage in ihren besten Zeiten 4000 Fahrer. Das sind im Schnitt 571 am Tag, 23 in der Stunde, alle drei Minuten eine Aufnahme.

Mit der Bearbeitung der eingeleiteten Bußgeldverfahren seien 27 Juristen beschäftigt, berichten die WN. Es rechne sich:

Im Schnitt rechnet die Stadt Bielefeld mit 100 Euro pro Bescheid. Das bedeutet rund 10 Millionen Euro Einnahmen. Zieht Schlüter die Personalkosten, Büroräume und Sachkosten ab, dann bleiben unterm Strich sieben Millionen Euro an Einnahmen – in einem Jahr.

Die Installationskosten für die Meßeinrichtung dürften sich in kürzester Zeit amortisiert haben. Aber auch für einen Geblitzten Betroffenen kann es sich lohnen, einen etwaigen Bußgeldbescheid prüfen zu lassen:

Aus den 283 917 Fotos wurden rund 100 000 Bußgeldbescheid. Die anderen sind technisch nicht okay, von Ausländern, die deutsche Ordnungsbehörden nicht verfolgen können, oder aus anderen Gründen nicht zu gebrauchen.

Über den dicken Daumen bedeuten diese Zahlen: Zwei Drittel der Messungen sind nicht verwertbar. Ob die 27 Aschenputtel Juristen tatsächlich immer die „richtigen“ Messungen aussortieren und in’s Kröpfchen werfen? Da wäre ich mir nicht so sicher wie der Herr Schmidt.

Einspruch, Akteneinsicht, Prüfung sind die Möglichkeiten, die der Gesetzgeber für die Betroffenen installiert hat. Und in den meisten Fällen hilft’s, einmal genauer hinzuschauen.

WN-Artikel gefunden bei LexisNexis.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeiten veröffentlicht.

8 Antworten auf Es lohnt sich …

  1. 1
    Jens says:

    Wie singen die Wise Guys so schön …

    Komm mit mir zum Nabel der Welt,
    Komm mit mir nach Bielefeld!

  2. 2
    doppelfish says:

    Der ganz fiese Trick ist natürlich, sich stoisch an die Regeln der Rennleitung zu halten. ;)

  3. 3
    Jens says:

    Ich bleibe dabei: Wer sich da blitzen lässt, der hat es im Grunde auch verdient.

    Da wird mehrmals auf Schildern drauf hingewiesen, und trotzdem rasseln da jeden Tag Hunderte rein. Die Stadt Bielefeld kann man im Grunde nur beneiden (und im stillen Kämmerlein werden das sicherlich einige klammen Kommunen auch tun).

  4. 4
    Kand.in.Sky says:

    „Da wird mehrmals auf Schildern drauf hingewiesen…“

    eben.

    Das kann jemand der im Jahr vielleicht mal eben die Km zum Serviceintervall zusammenkriegt nicht verstehen.

    #k.

  5. 5
    nennen Sie mich Beamter Schmidt says:

    „Einspruch, Akteneinsicht und Prüfung“ sind die Dinge die hier die Arbeitsplätze unserer Juristen sichern.
    Und Fakt bleibt, dass trotz einiger tausend Einsprüche und mehreren Gutachten die Anlage bisher kein einziges Mal geknackt wurde…

  6. 6

    @Beamter Schmidt

    Die Anlage „zu knacken“, also die Richtigkeit der Messung erfolgreich anzuzweifeln, ist nur eine Aufgabe, die sich einer engagierten Verteidigung stellt.

    Zum Beispiel die Vermeidung eines Fahrverbots oder zumindest dessen Verlegung in „harmlose“ Zeiten (Winter für den Moppedfahrer) oder den Ablauf der Tilgungs- und Löschungsfristen der Voreintragungen sind weitere Ziele, die für den Sachbearbeiter in der Ordnungsbehörde nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

    Nehmen Sie’s sportlich. :-)

  7. 7

    @ RA Hoenig

    Was sollte ich den unsportlich nehmen? ;-)

    Natürlich geht es nur in den seltensten Fällen darum das Messergebnis ernsthaft zu erschüttern.
    Die tatsächlichen Beweggründe hinter den meisten Einsprüchen erschließen sich in der Tat oft auch ohne Einspruchsbegründung.

    Allerdings drängt sich die Erkenntnis auf, dass eine Vielzahl der „engagierten Verteidiger“ kein Interesse an einem Fahrverbotsverzicht o.ä. im Vor- oder Einspruchsverfahren hat.
    So ist es doch für den Rechtsanwalt in monetärer Hinsicht viel lukrativer dieses Ziel vor dem Amtsgericht zu erreichen anstatt sich frühzeitig mit der Verwaltungsbehörde und ihren einfältigen Beamten zu einigen.

    Nichts für ungut liebe Rechtsanwälte.

  8. 8

    @Beamter Schmidt

    Verteidigung vor der Verwaltungsbehörde macht bei den Zentralen Bußgeldstellen, mit denen wir in unserer Kanzlei regelmäßig zu tun haben, wenig Sinn. Zu oft haben wir erfahren, daß schlicht nach Schema F gearbeitet, die Verteidigungsschriften nicht gelesen oder über den Sachverhalt nicht (ernsthaft) telefoniert wird.

    Ich mußmaße: Es ist einfacher, eine Akte an die StA weiter zu reichen, als das Absehen vom Fahrverbot selbst begründen zu müssen.

    Vereinzelt erreicht man als Verteidiger etwas bei den lokalen Ordnungsbehörden. Dort dringt man schon hin- und wieder mit dem Argument durch, daß ein erhöhtes Bußgeld für den Stadtsäckel nützlicher ist als ein Fahrverbot. Mit diesem Argument stößt man bei Gericht und StA regelmäßig auf taube Ohren.

    Noch eines: „Den“ Rechtsanwalt gibt es genauso wenig wie „den“ Beamten. Überall gibt es solche und solche.