Manchmal bewegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde dann doch was.
Am 3.2.2010 hatte ich der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, daß der gegen meinem Mandanten erhobene Vorwurf nicht zutrifft. Das meinte jedenfalls der Mandant. Deswegen hatte ich die Einstellung des Verfahrens angeregt. Keine Reaktion.
Am 26.3.2010 habe ich dann höflich um eine Sachstandsmitteilung gebeten:
Für eine kleine Rückmeldung, gern auch per Fax oder eMail, bedanke ich mich vorab.
Keine Reaktion.
Am 1.6.2010 habe ich an die Erledigung der Anregung und Anfrage erinnert und mitgeteilt:
Für den Eingang einer Sachstandsmitteilung habe ich mir nun den 16. Juni 2010 vorgemerkt und ich bitte höflich um Berücksichtigung.
Keine Reaktion.
Am 27.8.2010 habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, dort noch einmal alle drei Schreiben hingeschickt und nebenbei bemerkt:
Einmal abgesehen davon, daß es mir gegenüber grob unhöflich ist, meine Schreiben schlicht zu ignorieren, verletzt diese nicht akzeptable Ignoranz auch die Rechte des Beschuldigten auf ein faires Verfahren.
Das hat dann gefruchtet.
Schade nur, daß der LOStA ernsthaft meint, ich hätte den Kostenantrag nicht ernst gemeint. Dabei hatte ich keinen „;-)“ darunter gesetzt.
Bisher habe ich in den wenigen Fällen in denen ich mit der Staatsanwaltschaft geschäftlich zu tun hatte, eher den Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft Tübingen deutlich schneller und zügiger reagiert wie andere Staatsanwaltschaften. Vor allem Stuttgart scheint Sachstandsanfragen zu Strafanzeigen u.ä. gerne mal unter den Tisch fallen zu lassen. Vor der dritten Erinnerung passiert da selten etwas.
Was für einen Kostenantrag? Auf welcher Grundlage?
@BV, Herr Hoenig wird die zahlreichen Schreiben nicht kostenlos verschickt, sondern seinem Mandanten Rechnungen geschrieben haben.
Dass es keine Anspruchsgrundlage gibt, halte ich aber für irreführend, um nicht zu sagen dreist. Als wenn es kein Staat- und Amtshaftungsansprüche gäbe. Es liegt schließlich ein Verschulden seitens der Dezernentin vor, was der Leitende Oberstaatsanwalt auch heraustellt.
Werte Hr. Hönig,
es ist interesssant zu lesen, was eine Dienstaufsichtsbeschwerde bewirken bzw. wie, aus meiner Sicht, relativ souverän mit einer solchen umgegangen werden kann.
Interessant ist auch, was zu ihrem Mandanten im BZR steht. Aber für diese Sache doch unerheblich, oder? Deshalb mein Vorschlag: Machen Sie doch den letzten Passus unkenntlich. Wäre ich dieser Mandant, würde ich auf Löschung dieses Passus bestehen.