Der Zeuge wurde aus der Jugendstrafanstalt vorgeführt. Er trug die klassische blaue Anstaltskleidung.
Das Gesetz schreibt es dem Richter vor, den Zeugen nach seinen Personalien zu fragen:
Richter:
Sie heißen?
Zeuge:
Brause Wilhelm.
Richter:
Haben Sie noch weitere Namen?
Zeuge:
???
Richter:
Heißen Sie nur Wilhelm Brause oder noch anders?
Zeuge:
??? Ick vasteh Sie nich!
Richter:
Hießen Sie schon immer Wilhelm Brause?
Zeuge:
Ey, Mann! Ick dachte, datt ick hier watt zu die Schlägerei bei Daggi sagen soll?!
Richter [Augend rollend]:
Gut. Lassen wir das.
Sie sind zur Zeit der JSA inhaftiert?
Zeuge [seine Anstaltskleidung anschauend]:
Datt sehense doch selba, wa?!
Richter [grimmig guckend]:
Gut.
Richter [neutral guckend]:
Was sind Sie von Beruf?
Zeuge
Baruf?! Ick bin in Knast, Mann!
Richter [hörbar ausatmend]
[…]
Der Zeuge war auch sonst nicht sehr ergiebig.
Oh, davon hätte ich gerne mehr gelesen :D
was wäre denn die korrekte Berufsbezeichnung? Knasti? Oder Inhaftierter? Resozialisierungskandidat? Wenn der richter ihn dazu zwingt „Ungelerter“ zu sagen, wäre das doch sicherlich diskriminierend …
ich gebe noch ein „n“ zu
Sehr erheiternd.
Aha! Der Zeuge gehört also zu dem Verfahren mit dem „handschriftlichen Haftbefehl“! (Na, wer findet die Verknüpfung?)
@peter: Nie und nimmer etwas zugeben – sagen jedenfalls die Strafverteidiger!
@Sherlock: Nur wegen der Namensgleichheit auf den gleichen Fall zu schließen finde ich mutig. Dagegen sprächen:
– Zeuge (hier) vs. Angeklagter (dort)
– JSA vs. Untersuchungshaft
– Schlägerei (hier) vs. gefährliche KV und Bedrohung (dort)