Freispruch für Yunus und Rigo

Als Yunus und Rigo am 1. Mai 2009 verhaftet wurden, dachten sie, die Verwechslung würde schnell aufgeklärt. Die Schüler blieben 230 Tage in U-Haft. Nun wurden sie freigesprochen.

berichtet erleichtert Konrad Litschko in der taz.

Vielleicht sei in dem Prozess nicht alles so gelaufen wie gewünscht. Entscheidend aber sei das Gesamtbild. Und dabei lasse man sich weder von Emotionen noch von öffentlichen Forderungen leiten. Er beantragte Gefängnisstrafen: für Yunus vier Jahre und neun Monate, für Rigo drei Jahre und neun Monate.

zitiert Litschko den Staatsanwalt Ralph Knispel, der trotz fehlenden Tatnachweises und trotz chaotischer, tendenziös betriebener Ermittlungen und obwohl das Landgericht am 17.12.2009 bereits den Haftbefehl wegen fehlenden (dringenden) Tatverdachts aufgehoben hatte, die Verurteilung der beiden Schüler anstrebte.

Anfang Januar räumt der Chefermittler mögliche Versäumnisse ein. Im „allgemeinen Tohuwabohu“ nach dem 1. Mai sei Entlastendes möglicherweise untergegangen, so der 38-jährige vor Gericht. Er und seine Kollegen seien überarbeitet gewesen.

Ein politischer Prozeß, von dem sicherlich noch zu lesen sein wird.

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Eine Antwort auf Freispruch für Yunus und Rigo

  1. 1
    Lord says:

    wenn doch der StA nur 23 Tage lang (10%) mal die U-Haft schmecken würde….. [/Wunschdenken]