Gefährliche Strafanzeigen

Und dann war da noch

die 32-Jährige, der von einem Polizisten auf einer Demonstration gegen den Terroristen-Paragrafen 129a in Hamburg am 15. Dezember 2007 das Nasenbein gebrochen wurde. Nun hat sie einen Strafbefehl wegen falscher Anschuldigung.

Die taz berichtet über eine Gegenanzeige eines Polizeibeamten.

Die Bilder sorgten für Aufsehen: Eine eher kleine Frau mit blutender Nase wird nach vorne gebeugt von Hünen einer Festnahme-Einheit abgeführt – Szenen die auch die Redakteure von Spiegel TV entsetzten. Die Polizisten waren zuvor in die Menge gestürmt, weil ihre Freundin angeblich vermummt gewesen sei, sagt Klein. „Sie hatte den Schal übern Mund, es war ja kalt.“ Dann habe sich ein Beamter umgedreht und ihr einen Faustschlag versetzt.

Klein erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Nachdem die Bilder von Kleins Festnahme über den Bildschirm geflimmert waren, stellte der Polizist seinerseits Strafantrag wegen „versuchter Gefangenenbefreiung“. Das Verfahren gegen Sabine Klein wurde zwar schnell wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber einige Monate später leitete die Staatsanwaltschaft eines wegen falscher Anschuldigung ein.

Macht man ja auch nicht, einfach so einen Polizeibeamten anzeigen.

Danke an doppelfish für den Hinweis auf den taz-Artikel.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

Eine Antwort auf Gefährliche Strafanzeigen

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    denker says:

    Körperverletzung ist es. Einwilligung der Verletzten lag auch nicht vor. Das ist ein legitimer Grund für eine Strafanzeige und keine falsche Anschuldigung. Die Angemessenheit der Körperverletzung muss die Staatsanwaltschaft prüfen.