Liebe Kneipenschläger, das hier …
… ist die Ursache für eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten aufwärts, wenn man damit den Daumen anderer Leute aufspießt. Mit ein reichlich geschickter Argumentation könnte es noch für den minder schweren Fall reichen; dann sind’s aber immer noch mindestens 3 Monate.
Wenn man allerdings noch eine offene Bewährung mitbringt, wegen einer gefährlichen Körperverletzung, dann reicht ein Strafverteidiger eher knapp. Hilfreich wäre dann wohl ein Zauberer, um die Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe noch zu verhindern.
Die gibt’s in Kreuzberg aber eher selten.
Und das alles nur wegen der paar Bierchen in der Eckkneipe … Mann, Mann, Mann.
(Foto unten: Telegonos via Pixelio)
Ah, da ist er ja, der Kugelschreiber aus dem Haftbefehl!
Ein Verteidiger aus einer anderen Welt, quasi.
Scheint sich nicht beherrschen zu können, der Mandant.
…also doch.
Gruß an Sherlock :)