Endlich Ruhe: Keine Weihnachtsmusik in Aachen.
Bis 2009 hatte sich die Verwertungsgesellschaft noch mit 4.000 Euro Pauschale für weihnachtsmarktliches Abspielen von „O Tannenbaum“ und „Süßer die Glocken nie klingen“ begnügt. Um so schockierender fiel der Gebührenbescheid für 2010 aus: Satte 12.000 Euro will die Gema für das öffentliche Abspielen der abgenudelten Stimmungshits.
Quelle: Gulli
Von mir aus könnte die Gema die Gebühren für dieses Weihnachtsgedudel ohne weiteres nochmal verdreifachen.
Die Lösung: Einfach neue Weihnachtslieder komponieren und mit offener Lizenz gemeinfrei anbieten, dürfte bei der heutigen Künstlerzahl und deren Kreativität kein Problem sein.
Weitere Alternative: Einfach ein komplett neues Fest kreieren, zB im Dezember gipfelnd am 27. das „Weltkreativenfest“ feiern, da kann man dann alles spielen und zeigen was kosten- und gemeinfrei ist.
Nur die Kunst rettet die Welt, kreativ muss man sein!
Ob man die Dudelei nun gut findet oder nicht, das ist einfach nur noch dreist. Wucherei. Wie mans auch nennt, langsam aber sicher übertreibts die GEMA gehörig.
Abgesehen, davon, dass ich auch froh bin wenn die dauernde Beschallung aufhört, frag ich mich warum die GEMA für O Tannenbaum noch Lizenzgebühren verlangen darf, da der Author 1861 gestorben ist: Wenn man das Lied vom örtlichen Chor nachsingen lässt, sollte das doch keine Lizenzpflicht mehr auslösen.
Das hätte ich nicht für möglich gehalten, dass die GEMA doch für etwas gut ist. Schön wäre es auch, wenn die Sätze für das Abspielen Last Christmas von Oktober bis Januar verhundertfacht würden.
Deshalb ist der Glühwein so teuer geworden.
Die neue härtere GEMA-Politik äußert sich ja nicht nur bei Weihnachtsliedern, sondern auch bei Kinderliedern.
Weiterführende Links:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33664/1.html
http://www.patentweblog.de/2010/11/st-martin-singende-kinder-und-gema/
http://archiv.twoday.net/stories/8442381/
[…] wir es etwa der GEMA zu verdanken, dass die Lärmbelästigung seitens des Weihnachtsmarktes dieses Jahr (abgesehen von den […]
@Ephraim, Leser: Selbstverständlich sind „O Tannbenbaum“ und „Süßer die Glocken nie klingen“ nicht mehr uhrheberrechtlich geschützt. Ich nehme mal an, dass es darum ging CDs abzuspielen, deren Interpreten natürlich entsprechende Rechte haben. Das Komponieren neuer Lieder wäre also nicht hilfreich, die Lösung ist aber viel einfacher: Selbst singen!
@08 Selbst singen geht natürlich immer.
Da die Mitgliedschaft in der GEMA jedoch freiwillig ist, müssen Künstler sich dort nicht vertreten lassen, sondern können ihre Rechte auch selbst wahrnehmen.
Weitere Lösungen wären somit, einen gemafreien Weihnachtsmarktsänger für einen Markt oder per online-Übertragung auch gleich für mehrere Märkte einzustellen, dürfte günstiger als die GEMA sein, oder eben Einsingungen von nicht GEMA-Künstlern zu verwenden und ggfs. mit diesen einzelne Absprachen zur Vergütung zu treffen. Die Welt ist voller Lösungen, man muss sie nur finden, auch dabei hilft uns die künstlerische Kreativität. ;-)
Wer hat eigentlich die Rechte an „Last Christmas„, das jetzt wieder in Endlosschleife läuft? Warum tut da niemand was? Das ist doch nicht gerecht.
@10 George Michael mit seiner inzwischen schon klassischen Interpretation?
Man sollte die Gema einfach abbrennen, da kommt man ja bei gemeinnützigen BenefizVeranstaltungen – Kindergärten und Gottesdienste mit der Maffia besser zurecht als mit diesen …………..