Aus den Gründen eines Urteils:
Schließlich waren auch generalpräventive Gesichtspunkte bei der Strafzumessung von wesentlicher Bedeutung. Angesichts der Tatsache, dass in der letzten Zeit gehäuft Pkw in Brand gesetzt werden, muß mit angemessenen, aber deutlichen und empfindlichen Strafen ein Zeichen gesetzt werden.
Es sind reichlich Autos angezündet worden. Man hat bislang – außer dem hier Verurteilten – keinen Brandstifter ermitteln und der Tat überführen können. In einem weiteren Fall hat eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme zum Freispruch einer Angeklagten geführt.
Wird in diesem Fall nun ein Exempel statuiert? Muß der hier Verurteilte für die ausbleibenden Fahndungserfolge der Ermittler büßen? Ein Urteil für die Galerie?
Über das Strafmaß wird dann wohl eine streitige Verhandlung vor dem Berufungsgericht geführt werden.
Wie hoch ist die Strafe denn augefallen?
Dass es gehäufte Fahrzeugbrandstiftung gibt, steht ja außer Zweifel.
Ihren Hinweis, dass es schwierig ist, die Täter zu ermitteln, wird das Berufungsgericht deshalb dankbar als Argument für (!) die Notwendigkeit einer abschreckenden Strafe für ermittelte Täter zur Kenntnis nehmen.
Wie hat sich denn das Gericht von einer Häufung von Brandstiftungsdelikten und einer darauf beruhenden Verunsicherung der rechtstreuen Bevölkerung überzeugt?
Hoffentlich hat der Richter den Strafrahmen voll ausgeschöpft. Und hoffentlich wird das in der Berufung nicht korrigiert.
Wer Menschen boshaft und aus purer Lust (verbunden mit Gleichgültigkeit) massiv finanziell schädigt – ohne kasko hat der Fahrzeugeigentümer nämlich „Pech“ – dem muß man unmißverständlich klarmachen, daß sowas nicht gedulded wird.
Wo soll der Unterschied liegen, ob man anderer Leute Haus oder deren Auto anündet, wenn man mal von der Höhe des Schadens absieht? Brandstifter ist Brandstifter.
So gesehen ist es völlig egal, ob das dann auch noch eine abschreckende Wirkung hat. Umso besser…
Schön, daß die Video-Überwachung hier noch nicht so ausgefeilt ist, wie in Dubai.
[…] ahne, wer das auszubaden hat. Ein Freispruch, über den ich mich nicht uneingeschränkt freuen […]
@Scharnold Warzenegger: Die brennenden Auto gehören entweder Firmen wie der Bahn bzw. Siemens oder sind Fahrzeuge der Oberklasse – mithin KFZ die man zumindest Teilkasko versichert; wenn nicht VK. Mir fällt niemand ein, der einen 911er, Touran oder Phaeton nur haftpflichtversichert.
Es werden nunmal keine „Kleineleuteautos“ angezündet, daß ab und an ein solches in Mitleidenschaft gezogen wird ist eben Pech. Abstand beim Parken schützt vor Kollateralschäden…
@Lord: Das nunmal doch „Kleineleuteautos“ angezündet werden ist leider Realität. Infos über Umfang und Modelle unter http://www.brennende-autos.de/
@Lord
Weia. Man kann sich seine Weltansicht auch zurechtlegen.
Bonzen und Firmen haben es also „verdient“, wenn man ihnen das Auto abfackelt? Und ein großer Schaden ist nicht so schlimm, wie ein kleiner? Und die Kriminellen wissen natürlich welches Auto wie versichert ist?
(Ich z.B. fahre eine dicke Karre, die nur Haftpflichtversichert ist…)
Tatsache ist, die Zündler brennen ab, was sich gerade findet. Und alle Autos drumrum werden regelmäßig schwer beschädigt.
Ungeachtet dessen sind Versicherungsschäden doch nicht kostenlos. Das müssen die Autofahrer dann über die Prämie mitbezahlen. Sowas finde ich gar nicht lustig.
Die einen fackeln Autos ab, die anderen ganze Tanklastzüge und die umherirrenden Menschen.
Lustig ist beides nicht.
Klar, das sieht man den Autos doch an ob und wie versichert sie sind: „Oh ein aktueller Mercedes, schmeiß mal den Benzinkanister rüber, aber den Golf 2 da, den lassen wir stehen, der muss einem armen kleinen Studenten gehören.“ Armseelig.