Geständnis per Weblog

Das LKA ermittelt gegen mich wegen Gewaltdarstellung.

Nein, nicht gegen mich, sondern gegen einen anderen Blogger, der seinen Beitrag mit eben diesen Worten überschreibt. Er berichtet über den Brief, in dem ihm entsprechend § 163a StPO eröffnet wird, daß er einer Gewaltdarstellung nach § 131 StGB verdächtigt wird.

Selbstverständlich kann der Blogger diesen Vorwurf nun überhaupt nicht nachvollziehen. Er ist seines Wesens nach doch durch und durch Pazifist. Ein Blick in seine sonstigen Beiträge bestätigt dies.

Und weil der Blogger es nicht versteht, hat er erst einmal einen sehr richtigen Gedanken: Er möchte sich kundig machen.

Der zweite Gedanke ist allerdings ein Mißgriff in die Kiste der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten: Er ruft genau bei der Einrichtung an, deren Aufgabe es ist, den Vorwurf zu bestätigen. Der Blogger hat Glück: Er erreicht den zuständigen Henker Ermittler nicht, sondern eine „freundliche Dame“, die seine Rückrufnummer notiert.

Der dritte Gedanke ist eher wieder von der Vernunft gesteuert, wenngleich auch noch kein Volltreffer: Der Blogger wendet sich an einen anderen, ihm wohlgesonnenen Ermittler, an einen „befreundeten LKA-Beamten aus Nordrhein-Westfalen“. Und der gibt ihm dem einzig zutreffenden Rat: Schweigen.

Und wie so Blogger eben sind: Schweigen geht ja nun gar nicht. Deshalb legt der Blogger schnell mal eben ein Geständnis in seinem Weblog ab. Öffentlich.

Selbstverständlich macht der Ermittler – „mein Kriminalkommissar“ – von dem Angebot des Bloggers Gebrauch und ruft ihn an. Ebenso selbstverständlich setzt der Kommissar das um, was er auf der Kriminalkommissar-Schule in der ersten Unterrichtsstunde gelernt hat: Wenn Du freundlich zu den Beschuldigten bist, erreichst Du wesentlich mehr, als wenn Du sie anmachst. Diese Strategie scheint auch hier funktioniert zu haben.

Ich frage mich ernsthaft, was solche Menschen, die sicherlich eine fundierte Aus- und Allgemeinbildung haben, dazu bewegt, als Schlachtvieh einen Metzger nach dem richtigen Weg zu fragen?

In zwei Wochen habe ich den Termin, der Kommissar war sehr nett und ich bin zuversichtlich.

Zuversichtlich. Aha.

… was für seltsame Menschen es doch gibt.

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Verteidigung veröffentlicht.

19 Antworten auf Geständnis per Weblog

  1. 1
    Kampfschmuser says:

    Seltsam ist ja nett umschrieben. ;)

      Ganz hervorragend, Sie haben den Beitrag gefunden! Ich habe mir allerdings durchaus ein paar Gedanken darüber gemacht, warum ich ihn nicht verlinkt habe. Vielleicht kommen Sie ja von selbst drauf … Ihren Link habe ich mal eben zensiert. crh
  2. 2

    „Der Polizist war aber sehr freundlich und hat gesagt, dass sei alles erledigt.“ Diesen Satz habe ich von Mandanten auch schon mehrfach gehört. Meist dann, wenn sie mit einer Anklageschrift in der Hand bei mir im Büro saßen.

  3. 3
    Herr Lehmann says:

    Vielleicht kommen Sie ja mit ein wenig Nachdenken darauf, dass wörtliches Zitieren in den Zeiten von Google genauso gut/schlimm ist wie Verlinken.

      Ich habe darüber nachgedacht – und ich weiß um die unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen. crh
  4. 4
    malte says:

    Ich bin doch erstaunt, dass Sie mir ein Geständnis unterstellen. Wenn jemand Sie mit einer Tüte über dem Kopf erwischt, dann können Sie natürlich behaupten, dass das nicht Ihr Körper sei. Sinnvoller wäre aber der Hinweis, dass Sie sich gerade völlig legal einer Selbsttötung hingeben wollen und nicht vorhaben, dergestalt verhüllt einer Demo beizuwohnen.
    Mit anderen Worten: Es gab ein Video in einem Beitrag meines Blogs. Ich habe keine Gewaltdarstellung im Sinne des einschlägigen Paragraphen begangen.
    Das steht da. Kein Geständnis, sondern das Gegenteil.

      Vielleicht haben Sie Recht. Ich bin ja nur ein kleiner Strafverteidiger. Aber ich verlasse mich in solchen Sachen nicht so sehr auf mein Bauch-Gefühl, sondern ich lese die einschlägige Rechtsprechung und Kommentierung der Vorschriften §§ 130, 131 StGB. Das dort gefundene Ergebnis steht Ihrer Einschätzung diametral entgegen. crh
  5. 5
    malte says:

    Es liegt mir völlig fern, Ihnen Inkompetenz zu unterstellen und auf keinen Fall sind Sie in meinen Augen „nur ein kleiner Strafverteidiger“. Sie haben natürlich recht: Man sollte nichts sagen und es ist auch wichtig, dass Ihre Botschaft, was das angeht, gehört wird.
    Es geht mir lediglich darum, dass ich kein öffentliches Geständnis abgelegt habe.
    Wenn jemandem nach einem Verkehrsunfall ein Mord unterstellt wird und er sagt: „Ich saß in dem Wagen (ihr habt mich ja aus dem verbeulten Wrack geholt), aber ich hatte keinerlei Vorsatz, bin nicht zu schnell gefahren, ja, ich hatte nicht einmal Kenntnis davon, dass dort ein Mensch läuft, weil er ganz überraschend zwischen zwei Autos hervorkam“ – würden Sie dann sagen, er hat den Mord gestanden?
    Noch einmal: Ich bestreite nicht, dass der Tenor Ihres Artikels richtig ist: Nur wehre ich mich gegen die Unterstellung, ich hätte mich dazu bekannt, Gewalt verherrlicht zu haben.

      [ ] Sie haben das Problem verstanden. crh
  6. 6
    Herr Lehmann says:

    Ein Geständnis bezieht sich auf Tatsachen. Malte hat deshalb völlig recht, wenn er darauf hinweist, dass er insoweit nur zugegeben hat, was ohnehin nicht zu leugnen war – dass er nämlich derjenige war, der den Blogbeitrag incl. Link verfasst hat -, und es gibt keinerlei Grund, ihn dafür zu tadeln.

    Ob das, was er gemacht hat, strafbar ist, muss sich zwar in der Tat noch erweisen, aber das konnte und kann Malte ohnehin nicht beeinflussen – da mag sich jetzt sein Anwalt ins Zeug legen.

  7. 7
    AH says:

    Was und was nicht zu leugnen ist, muss zunächst den Beamten zur Kenntnis erlangen, daher hätte er einfach still sitzen und sie nicht auch noch darauf aufmerksam machen müssen.

    Damit sind einer evtl. Verteidigung schon einmal einige Argumente genommen worden.

  8. 8
    Katz says:

    „Ich schrieb mich für Jura ein. Im Gegensatz zu dem Klischee, Jura sei so trocken, befindet man sich mit diesem Studium mitten im Leben. Die Scheine machte ich in fünf Semestern, dann fing die große Prokrastination an. Vor dem Examen ein Jahr lang nur lernen, das war nichts für mich.“
    http://www.christoph-koch.net/2008/04/07/wie-wird-man-eigentlich-blogger-malte-welding/

  9. 9
    Thomas says:

    Wenn das Zeigen dieses Videos eine Straftat im Sinne des § 131 StGB ist, würde das dann nicht gleichermaßen für Zeitungen gelten, die Bilder zeigen, wie jemand in einem Gefängnis gedemütigt wird (Stichwort: Abu-Ghraib) oder wo eine Steinigung in Somalia zu sehen ist?

    Heißt es nicht in § 131 Abs. 3 StGB: “Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.”?!

    Und was Malte in seinem Artikel zu seinem Brief vom LKA geschrieben hat, war lediglich die Bemerkung, dass er Gewalt nicht verherrlicht hat. Er hat also die Straftat bestritten! Und das ist alles andere als ein Geständnis.

    (ob es klug ist darüber zu schreiben, ist eine andere Frage und dass ich grundsätzlich gegen das Zeigen dieses Videos bin, steht auf einem anderen Blatt.

  10. 10
    RA Neldner says:

    @Thomas:

    Diese Rechtfertigung (allein) über § 131 Abs. 3 StGB ist gefährlich. Wer sich gegenüber der Polizei allein darauf stützt, schneidet sich bzw. seinem Verteidiger möglicherweise andere Verteidigungsmöglichkeiten ab. Eine Verteidigung auf Einstellung/Freispruch versucht sinnvollerweise auf die sicherste Art und Weise das Ziel zu erreichen und nicht unbedingt auf die „ehrenhafteste“, wenn diese mit unnötigen Risiken verbunden ist. Wenn ein Beschuldigter ein Verhalten rechtfertigt und damit zwangsläufig auch zur Tat aussagt, ist das stets ein zweischneidiges Schwert. Solche Schritten müssen daher gut überlegt sein.

  11. 11
    egal says:

    § 131 III StGB ist eine Einschränkung des Tatbestands (Rechtfertigungsgrund), deren Systematik nicht so leicht für den Rechtslaien zu verstehen ist. Denn die Veröffentlichung/Verbreitung muss der (objektiven) Berichterstattung dienen und daran wird es regelmäßig scheitern.

    Dass man dann auf den Amtsrichter hoffen darf, dass dieser dieses „Dienen“ auch richtig auslegt, ist schon recht gewagt. Es gibt ja auch Wertungsgrenzen, zB wenn der Anteil der Schrift in einem Mißverhältnis zur Berichterstattung steht. Bei Wertungsgrenzen auf der Rechtfertigungsebene ist immer Vorsicht geboten. Immerhin ist der Tatbestand erfüllt und ein Fehler in der Subsumtion des Beschuldigten führt nicht in der Regel nicht zur Straflosigkeit.

    Das Einräumen des obj. Tatbestands ist daher schon recht problematisch, auch wenn man dann den subj. Tatbestand in so einem Posting bestreitet. Gerade beim obj. Tatbestand kann man doch einiges noch in Frage stellen als Verteidiger, da sind viele wertende Begriffe („grausam“, „unmenschlich“, „verherrlichen“, „verharmlosen“, usw.) dabei. Wobei man natürlich auch sagen muss, dass ein solches Blogposting nicht das Ende der Welt ist; entscheidend ist schließlich die Verhandlung, aber im Zweifel kann es in die Verhandlung gebracht werden und bringt ggf. (unnötige) Erklärungsnöte.

    Mal ganz abgesehen vom Strafrecht sind solche Videoverlinkungen auch problematisch, weil sie in Blogs für jeden zugänglich sind (auch unabhängig von der Tageszeit), also auch für Kinder. Gerade der Jugendschutz ist im Übrigen auch ein Rechtsgut des § 131. Der sinnvolle, verantwortungsvolle Umgang als Blogger sollte daher schon einmal darüber nachdenken lassen, ob man sowas dann einfach so ins Netz stellt bzw. verlinkt.

  12. 12
    Airfix says:

    1.
    Strafverfolgungsbehöreden schreiben einen Brief.
    2.
    Leser dieses Blogs wissen, daß man nun zwei Dinge tut:
    „?%&%$§$$!“ rufen und den Strafverteidiger seines Vertrauens kontaktieren.
    3.
    „…der mir riet, zu schweigen, was ja nun leider nicht zu meinen Kernkompetenzen gehört.“
    Als juristischer Laie vermute ich, daß man als Beschuldigter an dieser Stelle beginnt die Arbeit des Verteidigers interessant zu gestalten.

  13. 13
    Thomas says:

    @egal: Ja, das mit dem Jugendschutz halte ich auch für den problematischsten Teil, ABER (wie gesagt):
    Es gibt z.B. auf stern.de bei den „besten Fotos des Jahres“, ein Bild, wie ein gesteinigter aus dem Haufen von den Steinen gezogen wird, die ihn erschlagen haben. Auch die Abu-Ghraib-Fotos sind auf NAchrichtenportalen einsehbar. Letztens wurde auch ein Video gezeigt, wie ein Mafiamitglied einen Mann erschossen hat.
    Überall da muss der Jugendschutz zurückstehen, aber bei einem Blogger soll das plötzlich anders sein?

  14. 14
    matze says:

    @egal: Wie hier schon erwähnt gilt für deine genannten Beispiele ja sicher § 131 Abs. 3 StGB: “Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.” Den kann man für Stern und Bild ja sicher anwenden, aber für einen Blog ?

  15. 15
    Thomas says:

    @matze
    Wüßte nicht warum ein Nachrichtenportal „Wahrheiten“ zeigen darf, die schrecklich sind und ein Blog nicht!

  16. 16
    Kand.in.Sky says:

    „Ich frage mich ernsthaft, was solche Menschen, die sicherlich eine fundierte Aus- und Allgemeinbildung haben, dazu bewegt, als Schlachtvieh einen Metzger nach dem richtigen Weg zu fragen?“

    Warum haben wohl 80% der Rentner-Wähler Parteien gewählt die Rentenkürzungen beschlossen haben?

    „… was für seltsame Menschen es doch gibt. “

    Ich würde es weniger diplomatisch formulieren.
    Schlachtvieh/Metzger ist als Anfang schon ganz gut.

    #k.

  17. 17

    […] Wenn das Schlachtvieh den Metzger nach dem Weg fragt […]

  18. 18

    […] Frei tweetcount_url='http://www.malte-welding.com/2010/06/03/frei/';tweetcount_title='Frei';tweetcount_cnt=0;Die Staatsanwaltschaft hat das gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Gewaltdarstellung eingestellt. Und das, obwohl ich ein Geständnis abgelegt habe. So hat es zumindest der Rechtsanwalt Carsten R. König gesehen in seinem Beitrag Geständnis per Weblog. […]

  19. 19
    Norbert says:

    Ich denke #5 bringt es auf den Punkt. Was das gebetsmühlenartige Wiederholen „Schweigen“ angeht, ist wohl eher gemeint, daß keiner anfängt von „ich habe nichts falsch gemacht, ich war auf dem Weg zu einem wichtigen Termin und spät dran…“.
    Die meisten Verdächtigen dürften einem durchschnittlichen Vernehmer intellektuell unterlegen sein und reden sich daher um Kopf und Kragen. Dann lieber pauschal die Klappe halten. Jemand wie Malte sollte aber erkennen, falls er zu Äusserungen zu seinem Nachteil verleitet werden soll.
    Ich kann allerdings verstehen, daß ein Strafverteidiger einen Schweigen-Reflex entwickelt, wenn er es zu >80% mit Mandanten zu tun hat, die vielleicht erstmal als unschuldig zu vermuten sind aber grundsätzlich durchaus ein Problem mit „Mein und Dein“ oder „Man tut anderen nicht weh auch wenn die doof sind“ haben. Dieses Problem geht nunmal sehr oft auch mit nicht gerade überlegenem Intellekt einher.