Er kann’s nicht lassen, der Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH.
Wie der Kollege Dennis Sevriens heute berichtete, hat dieser Spammer und Wannen-Beleidiger seinen Müll Spam nun auch bei ihm abgeladen, um für einen weiteren überflüssigen Suchdienst Werbung zu machen.
Rechtsanwalt Sevriens hat den Herr Christian Schebitz von der ArenoNet GmbH nun vor der Flinte und ich drücke ihm die Daumen, daß er nicht verreißt.
Mich würde es nicht wundern, wenn demnächst neben der Wanne auch noch ein Aufkleber der Kanzlei Sevriens auf dem Briefkasten der ArenoNet GmbH pappt.
O.T.
Zur Unterstützung von Herrn D.S.:
Und er könnte -im Bedarfsfall- Ihre Verteidigung in Anspruch nehmen.
Warum ist mit ihrem -also juristischem Hintergrund- Fachwissen niemand in der Lage solche Unternehmen zu stoppen? Für Privatleute soll ja die Robinson Liste helfen, jedoch habe ich keine Erfahrungswerte.
Django klingt vernünftig: „Verhälst Du Dich wie ein Mann, behandele ich Dich wie ein Mann, verhältst Du Dich wie ein Arschloch, behandele ich Dich wie ein Arschloch“, klingt leicht umzusetzen.
Am besten wäre es natürlich, aus Arschlöchern echte Männer zu machen. Aber das Leben ist kein Wunschkonzert.
Hier kommen wir schon mit der juristischen Keule weiter, wenn es keine Unterlassungserklärung gibt.
Vielleicht ziehen Sie und Kollegen das in Betracht?
;-)
Rechtsanwalt Dennies Sevriens schrieb uns 2008 das folgende:
„…Allerdings ist unsere Kanzlei, die mittlerweile seit drei Jahren in Berlin existiert, und in allen wichtigen Verzeichnissen aufgenommen wurde, nicht bei Ihnen aufgeführt. Ich möchte Sie hiermit freundlich bitten, diesen Misstand unverzüglich zu beseitigen…“
Soll nun ein Unternehmen daraus schliessen, das es keinen Kontakt zu dem Anfragenden aufnehmen darf!?
Freunde, lasst die Kirche doch mal im Dorf… Ihr habt wohl alle nichts besseres zu tun, sprich keine Mandate!?
Lieber Freund, wir haben hier soviel Mandate, daß wir das überflüssige Zeug, für das Sie meine Kollegen und mich mit Ihrem Spam zumüllen, gar nicht brauchen.
Und: Lassen Sie sich doch ‚mal ordentlich beraten, was Sie dürfen und was nicht. Das geht sonst in’s Auge.
Die Glocken läuteten und es hallte von Dächern des Dorfes, dass kürzlich in Berlin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingegangen ist.
Carsten hat es ganu richtig dargestellt. Wir haben genug zu tun und erhalten täglich jede Menge eMails. Die wichtigen von den unwichtigen zu trennen, ist nervig.
Und ein ganz entscheidender Punkt war für mich, dass der Newsletter von der ArenoNet GmbH keine Möglichkeit enthielt, sich von dem Newsletter durch einen Klick abzumelden.
Zwar sah der Nesletter diese Möglichkeit (auf dem Papier) vor, jedoch führte der Link nicht auf ein Abmeldeformular, sondern auf die Startseite von anwalt.com. Hier ist der Link für die Zeugen meiner Behauptung:
http://s129.inxserver.de/inxmail14/d?ubq0000gwb400000b000dbni7
Dann ist mir die Hutschnur gerissen…
Der Vollständigkeit halb der vollständige Inhalt meiner eMail aus dem Jahr 2008:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werben mit folgendem Passus:
„Das Suchformular ist für die Anfrage Rechtsanwalt Berlin bereits voreingestellt. Sie suchen damit einen „Rechtsanwalt in Berlin“ in einer der umfassendsten Rechtsanwalt-Verzeichnisse in Deutschland: Unsere Rechtsanwalt-Datenbank wird laufend aktualisiert und enthält die Kontaktdaten von erfahrenen Rechtsberatern in allen maßgeblichen Rechtsgebieten.“
Allerdings ist unsere Kanzlei, die mittlerweile seit drei Jahren in Berlin existiert und in allen wichtigen Verzeichnissen aufgenommen wurde, nicht bei Ihnen aufgeführt.
Ich möchte Sie hiermit freundlich bitten, diesen Missstand unverzüglich zu beseitigen. Sie widersprechen sich und man könnte meinen, dass Sie dadurch Verbraucher in die Irre führen bzw. andere Rechtsanwälte in ihrem Wettbewerb ohne sachlichen Grund einschränken.
Als Herr Schebitz mich am nächsten Tag anrief, nachdem er mir zuvor ein Angebot für einen Super-Eintrag in seinem Verzeichnois angeboten hatte, das ca. € 1.000 kosten sollte, sagte ich ihm deutlich, kein Interesse ist mir zu „billig“.
Nachdem die Rechtsverdreher wieder fleissig am werkeln sind – mangels Mandaten – unser NL behinhaltete sehr wohl ein Abmeldelink, welches auch funktioniert und anschliessend auf http://www.anwalt.com verlinkt hat – das scheint ja schon wieder einer meiner schweren Straftatbestände zu sein ;-).
Und lieber Hr. Sevirens, „judex non calculat“ scheint noch immer zu stimmen, denn wenn ich 1.000 € investiere und davon ein vielfaches in Form von Mandaten zurückbekomme, wie oft würde ein intelligenter Mensch das Geld investieren!? Was glauben Sie warum der Werbemarkt allein in Deutschland Millarden ausmacht – etwa weil er nicht funktioniert!? Lesen Sie dazu doch einfach mal die Referenzen (http://www.rechtsanwalt.com/13827-text-referenzen.html) unserer Kunden und lassen Sie doch einfach die neidische Schaumschlägerei.
@ RA Hoening – ist das wirklich schlau mit seiner uralten Dreckschleuder Alias „Werbe-Wanne“ illegal in die Innenstadt Berlins einzufahren, dort mit diesem Werbefahrzeug einen der wenigen Parkplätze zu blockieren? Oder Ihre „Kanzlei-Aufkleber“ illegal auf die Briefkästen von Unternehmen kleben zu lassen (Verstoß gegen § 1004 BGB) und dann im Anschluss andere für Werbung an den Pranger zu stellen?
Es würde mich wundern, wenn Ihnen die Leser dieses Blogs das gutschreiben würden, denn wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Herr Schebitz,
ich gönne Ihnen zufriedene Kunden auf Ihrer Plattform. Ich habe den Eindruck, Sie wollen mich falsch verstehen.
Ich suche mir allerdings gern selbst aus, wohin ich unseren Werbeetat weiterreiche.
Übrigens die Richter und Gerichte, denen ich begegnet bin, konnten immer gut rechnen.
Alles wird gut.