Die Verteidigung rügt aus Sicht der Kammer im Kern terminliche und organisatorische Engpässe und Reibungsverluste in der Abteilung einer gerichtsbekannt hochbelasteten Ermittlungsrichterin, aus denen sich Rückschlüsse auf eine negative Einstellung gegenüber dem Beschuldigten schlechterdings nicht ziehen lassen.
begründet das Landgericht die Ablehnung meiner Beschwerde.
Wenn gerichtsbekannt ist, daß die Ermittlungsrichterin hochbelastet ist, und ihr deswegen wiederholt grobe Fehler unterlaufen, frage ich mich, warum nichts getan wird, um diese Hochbelastung abzustellen.
Wohlgemerkt, es geht um eine Ermittlungsrichterin, die über die Haftfragen entscheidet. Also darüber, ob der Beschuldigte in die Untersuchungshaft geht oder nicht.
Im vorliegenden Fall wurde die Haftentscheidung dieser Ermittlungsrichterin vom Rechtsmittelgericht gleich aus mehreren Gründen aufgehoben. Fehler, die einer unbefangenen Richterin bei einer sorgfältigen Bearbeitung sicher nicht unterlaufen wären.
Hochbelastung darf keine Rechtfertigung für einen grob fehlerhaften Haftbefehl sein.
Wenn Sie jetzt noch sagen, um was für „grobe Fehler“ es sich handelt, kann man die Sache auch kommentieren.
@mehrere Gründe:
Das Landgericht hat den Haftbefehl, den die „Hochbelastete“ erlassen hat, aufgehoben, weil
1. keine Fluchtgefahr und
2. keine Wiederholungsgefahr
vorgelegen haben.
Um eine Auseinandersetzung mit den Argumenten der Verteidigung zum Thema „kein dringender Tatverdacht“ hat sich das Landgericht herumgemogelt.
Der Mandant hat bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch das Landgerichts 6 Wochen in Untersuchungshaft gesessen, bevor er entlassen wurde.
Also hat weder Ermittlungsrichter noch die Kammer ihre Argumentation für überzeugend befunden?
Bedenklich.
Bedenklich ist allein , daß Sie Bedenken haben und äußern hinsichtlich eines Sachverhaltes, von dem Sie weder Kenntnis, noch vermutlich sonst eine Ahnung haben. crh
@egal: Wenn der Haftbefehl aus anderen Gründen ohnehin aufzuheben ist, wird sich die Kammer nicht mit einem möglicherweise komplizierten Sachverhalt und dessen rechtlicher Würdigung aufwendig befassen, was Voraussetzung für die Ablehnung des dringenden Tatverdachts wäre.
Von den Politikern in (roten) Roben einmal abgesehen, gehen Richter eigentlich ziemlich zuverlässig von mehreren Wegen, ein Urteil zu begründen, stets den einfachsten.
Wie ich vor kurzem gelesen habe, kostet eine Nacht in der Ausnüchterungszelle ordentlich Geld.
Wenn man fälchlich im Knast einsitzt, bekommt man eine eher symbolischen Geldentschädigung für jeden Tag.
Aber wie ist das mit der U-Haft ?