Idiotischer geht’s nicht

Ein Rechtsanwalt wollte in die Untersuchungshaftanstalt (UHA). Neben seinen Akten hatte er auch ein Pfund Kaffee dabei, das er seinem Mandanten mitbringen wolte – so teilte er es dem Justizwachtmeister bei der Eingangskontrolle mit.

Jeder Verteidiger, der auch nur ein einzges Mal in der UHA Moabit war, weiß genau, daß das nicht zugelassen ist. Daß dieser Rechtsanwalt offenbar keine Kenntnis davon hatte, zeigt bereits seine Professionalität.

Dieser Rechtsanwalt hat dem Wachtmeister auf dessen entsprechenden Hinweis das Päckchen Kaffee zur Aufbewahrung gegeben. Dem Wachtmeister fiel allerdings auf, daß das Päckchen etwa 300 bis 400 Gramm schwerer war als ein Pfund. Neugierig, wie so Wachtmeister sind, schaut er mal nach.

Nach der Rückkehr dieses Rechtsanwalts hat man ihm weder die Tüte mit dem Kaffee, noch die drei darin enthaltenen Mobilfunktelefone ausgehändigt. Sondern ein entsprechendes Verfahren gegen ihn eingeleitet.

Welche Konsequenzen das für alle Verteidiger haben kann, wird aus diesem Rundschreiben der Rechtsanwaltskammer deutlich.

Daß das Verhalten dieses Idioten Rechtsanwalts zusätzlich ganz erhebliche Nachteile für seinen – hoffentlich ehemaligen – Mandanten haben wird, steht auf einem anderen Blatt. Der Mandant wird an den täglichen Durchsuchungen seiner Zelle, an der Streichung sämtlicher Lockerungen und an der Trennung von allen anderen Gefangenen seine helle Freude haben.

Die unbefristete Sanktion „Hausverbot“ für den Rechtsanwalt halte ich vor diesem Hintergrund für völlig angemessen.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

19 Antworten auf Idiotischer geht’s nicht

  1. 1
    G. says:

    Ein Hausverbot für den Mandanten. Das wär’s doch.

  2. 2
    Moritz says:

    Dem Mandanten winkt eher ein Rausverbot.

  3. 3
    fernetpunker says:

    Wieso „strafrechtliches Ermittlungsverfahren“, wenn es doch nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, was der Verteidiger gemacht hat?

  4. 4
    fernetpunker says:

    Idiotie ist neuerdings strafbar?

  5. 5
    Joerg says:

    Hallo Herr Hoenig,

    was sind denn die Anreize eines Anwaltes, sowas dummes zu machen und so viel zu riskieren? Ich verstehe es nicht, bin aber auch kein Strafrechtler.

  6. 6
    B. says:

    @ Joerg
    Ich vermute mal, dass es nicht nur bei Strafrechtlern
    Freundschaft, Geld oder Druckausübung gibt.

  7. 7
    klabauter says:

    Hoenig:
    Weshalb sollte der Mandant sich über den Verteidiger aufregen?
    Ich nehme (und spekuliere da genau wie Sie) eher nicht an, dass es die Idee des RA war…

      Nach meinen Erfahrungen aus über 10 Jahren Knastarbeit ist es eher die Regel, daß die (interessanten/lukrativen) Inhaftieren unaufgeforderten Besuch von „fremden“ Verteidigern bekommen, die ein Versprechungs-Wettrennen zu starten versuchen. Und dazu gehören eben auch solchen Sachen wie z.B. die Telefonie aus der U-Haft.
  8. 8
    RA Müller says:

    Ein Bremer Strafverteidiger berichtete einmal, daß er auf entsprechende Ansinnen von Mandanten, Briefe oder andere Dinge in die JVA zu „schmuggeln“, dem jeweiligen Mandanten vorrechne, was ihm seine Zulassung als Rechtsanwalt wert sei.
    Bisher habe danach noch jeder Mandant einsichtig von dem Ansinnen Abstand genommen.

  9. 9
    RA Will says:

    Klar, idiotisch. Aber ich bezweifele, dass das großartige Folgen haben wird. Berufsverbot für Strafrecht für ein paar Jahre, wäre mein Tipp.

    Vor allem, welcher Straftatbestand sollte denn erfüllt sein?

    Ich hatte gerade ein etwas umfangreicheres Verfahren um Handy-Schmuggel in die JVA. Dabei ging es um Bestechung von JVA-Beamten und selbst da kam quasi nix rum. Ist aber auch noch nicht rechtskräftig.

  10. 10
    R24 says:

    Wie war das mit der Unschuldsvermutung, liebe Strafverteidiger?
    Vielleicht wußte der Anwalt ja gar nicht, was in dem Paket außer Kaffee noch drin war? Vielleicht hat die Ehefrau des Knackis ihm das Paket für den Mann mitgegeben?

      Sie sollten sich mal eine neue Auflage der EMRK besorgen: Für das Delikt, bei dem der Idiot Anwalt sich da hat erwischen lassen, wurde schon vor 10 Jahren die Unschuldsvermutung gestrichen und das Aufhängen an empfindlichen Körperteilen als automatische Rechtsfolge angeordnet. crh
  11. 11
    Johannes says:

    und jetzt kommt der Trick:

    Zulassung freiwillig zurückgeben und man ist „demnächst“ wieder im Rennen.

    Ich kann mich nicht an den genauen Zeitraum erinnern. 3 Jahre?

  12. 12
    fernetpunker says:

    Ich glaube, Ströbele, Schily und die anderen RAF-Anwälte haben damals im Deutschen Herbst Schlimmeres verbockt, als Handys zu schmuggeln, und sind immer noch Anwälte.

  13. 13
    matze says:

    Es ist ja schon ziemlich bekloppt überhaupt die Telefone einzuschmuggeln, dann auch noch gleich 3, aber warum zum Teufel hat er das Päckchen nicht unter einem Vorwand zurück ins Auto gebracht statt es dem Beamten auszuhändigen *facepalm*

  14. 14
    W says:

    Gerade das von matze beschrieben, besonders facepalmige an der Angelegenheit lässt mich immer noch an meine erste Assoziation glauben: Das der unerfahrene (Jung-) Anwalt von der lieben, besorgten Verwandschaft ein Pfündtchen guter Bohnenkaffe für den unschuldigen darbenden Enkel mitgegeben wurde, und sich der Kollege schlicht gar nichts dabei gedacht hat. Aber vielleicht bin ich auch zu naiv..

    Zumal dieser dann mindestens selber kein Kaffee-Freund sein sollte, um sich aus der Nummer mit dem Gewicht rauszureden. Ich bin das selber auch nicht, möchte ungeprüft aber behaupten, ich hätte das bemerkt.

  15. 15
    Alexandra Braun says:

    Ein Kuchen mit einer Feile hätte das Ganze noch etwas hübscher gemacht. :-)

  16. 16
    Lord says:

    Ich tippe mal darauf, daß der besuchte Gefangene von Mithäftlingen unter Druck gesetzt wurde, denn warum gleich 3 schwere Handys? Zudem gibt es ein Samsung-Modell daß sehr klein ist – ideal zum abstecken (aua!)
    Bei weitergeleiteten Drogen verbleibt auch 1/3 beim abholenden Gefangenen…
    Der Anwalt war allerdings selten dumm. Anderswo werden Pakete und Mitbringsel gern mal geröngt.

  17. 17

    […] Strafverteidiger den Zugang zum Knast in Berlin Moabit erheblich erschweren kann, zeigt sich an diesem Beitrag des Kollegen […]

  18. 18

    […] dieser Woche fielen Anwälte auf. Zunächst hier einmal negativ. Der Anwalt versuchte, in einem Paket Kaffee Mobiltelefone in den Knast zu […]

  19. 19

    […] Besser gefragt, wohl: “muss”. Wohl eher nicht. 5. Über einen Kaffetransport wird hier berichtet. 6. Der Strafverfolger vor dem Karren, hier. 7. Über einen “Versuch” der […]