Fest steht, daß ein paar Fingerspitzen nicht mehr dort waren, wo sie der liebe Gott montiert hatte. Allein die Frage, aus welchem Grunde, war streitig. Deswegen hatte das Gericht eine rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet:
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Spurensicherung hielt es der erfahrene Rechtsmediziner für möglich, dass das Opfer auf dem Rücken liegend versucht hatte, den Kopf unter Vorhalten der Händen vor den Axthieben des Täters zu schützen. Dadurch, so der Forensiker, soll es zu Verletzungen und Abtrennungen von Fingergliedern gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft behauptete dagegen, der Täter habe, um die Identität des Opfers zu verschleiern, Teile der Finger vorsätzlich entfernt.
berichtet Berlin Kriminell.
Eine knackige Behauptung der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift erweist sich als ein Schuß ins Blaue.
Soll hin und wieder passieren: Wer blau ist, schießt auch mal ins Blaue.
Was soll man sich jetzt dabei denken? Daß es weniger schlimm ist, jemanden mit einer Axt zu bearbeiten, als jemandem nach seinem Tod (zwecks Verschleierung) die Finger abzuschnippeln?
Mag zwar ein Schuss ins Blaue gewesen sein, aber wirklich ergiebig macht das die Verteidigung wohl nicht. Oder?
Ist das nicht eigentlich eine Verschlimmerung der Lage? Denn wenn die Fingerspitzen abgetrennt wurden beim Versuch, den Kopf zu schützen, läuft das dann nicht auf versuchten Mord oder Totschlag hinaus anstelle von gefährlicher Körperverletzung in einem besonders schweren Fall?
Naja, bei Abwehrverletzungen ist zumindest Heimtücke (von hinten oder so) recht unwahrscheinlich. Könnte also den Unterschied zwischen Mord und Totschlag ausmachen ;)