Jetzt ist es soweit

Einige Leute hatten es bereits erahnt:

Aus dem „beigefügten Beschluß“:

… daraufhin untersucht werden, ob er bei Begehung der ihm vorgeworfenen Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 20 StGB), seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe erheblich vermindert gewesen ist (§ 21 StGB).

Mit der Begutachtung wird das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin beauftragt.

Vielleicht hätte ich das Strafverteidigen doch nicht so engagiert betreiben sollen …

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

16 Antworten auf Jetzt ist es soweit

  1. 1
    Kollege says:

    Ist das zu erwartende Ergebnis nicht bereits offenkundig? :-)

  2. 2
    RA Will says:

    Jaja…die Textbausteine…mein Kollege und ich bekommen in letzter Zeit immer wieder Ladungen „In der Strafsache gegen Sie wegen…“.
    Wir hätten nun schon Erpressung, Körperverletzung und sexuelle Nötigung im Angebot.

  3. 3
    tom says:

    Alle paar Jahre mal solch einen Seelen-TÜV, den die Gerichtskasse bezahlt und mit dessen Abrechnung man sich nicht mit der Krankenkasse herumschlagen muß, kann doch nicht schaden.

    Das ist bestimmt der hohen sozialen Verantwortung der Berliner Justiz ihren leidgeprüften Strafverteidigern gegenüber geschuldet und nur zu begrüßen.

  4. 4
    Kampfschmuser says:

    Einfach untersuchen lassen und das Ergebnis als Trophäe/Auszeichnung an die Wand hängen, so wie bei starkem querulantischem Verteidigungsverhalten gegenüber dem Gericht vorsorglich immer an die Schriftsätze anheften, damit der Ri nicht auf dumme Gedanken kommt.

  5. 5
    Pandur2000 says:

    Muss man als Berliner nicht sowieso alle 12 Monate zum Gutachter? :))

  6. 6
    Martin says:

    Wurde auch Zeit!

  7. 7
    cledrera says:

    Ich würde hingehen und unter Berufung auf die anwaltliche Verschweigenheitsverpflichtung jede Aussage verweigern.
    Lustig wird dann die Abrechnung des Termins.

  8. 8

    YOU MADE MAY DAY ;-).

    Es ist immer wieder schön zu sehen, dass überall praktisch an der „Einheitlichkeit der Rechtsordnung“ gearbeitet wird.

    Apropos Textbausteine (oben RA Will): Kollegen können das auch!
    Im Zuge der Sarrazin-Debatte dürfte es DA aber wohl allmählich eine Änderung geben ;-):
    http://www.jurablogs.com/de/anwaeltinnen-textbausteine-gesellschaftliche-religioese-wandel

  9. 9

    Ich kenne einen Bußgeldrichter, bei dem diese Vorladung auch angezeigt wäre…..

  10. 10
    David says:

    Bitte die Fotos von der zwangsweisen Vorführung online stellen. Danke

  11. 11

    Aber wenn das mal jemand ernst nimmt und sich beschwert, sind die bei Gericht beleidigt, wie man sowas ernst nehmen konnte. Und immer wenn man die bei Gericht nicht ernst nimmt, weil man ihr Tun nicht ernst nehmen kann, sind die auch beleidigt.

    Wie man’s macht, macht man es falsch… ;-)

  12. 12
    Jens says:

    Und, gehen Sie hin?

  13. 13
    MaxR says:

    Sie werden sicherlich einen Anwalt mitbringen?

  14. 14
    gb says:

    ich stell‘ mir gerade vor, wie er in der Wanne vorgefuehrt wird ;)

  15. 15
    FrankR says:

    „… in der Strafsache gegen X sollen Sie gemäß dem Beschluß…“ – Na, was haben Sie den da gestrafsacht?
    Da ist ja selbst unter der Betrachtung aus dem ‚objektiefsten‘ Empfängerhorizont zu verstehen, dass Sie selbst zur Untersuchung erscheinen müssen. Wurden Ihnen schon ihre Rechte „vorgelesen“. Besser Sie nehmen sich einen Anwalt…..

  16. 16
    Pong_Lenis says:

    …dann treffen Sie ja bestimmt den Welf in der Sammeldusche….:)