Wahrscheinlich wären die meisten Absolventen der juristischen Examina höchst überrascht, wenn sie erfahren würden, daß der Klang beim Zuschlagen einer Autotür markenrechtlich geschützt sein kann. Die völlig bedeutungslose Frage, ob dadurch erzeugter nächtlicher Lärm eine Körperverletzung sein kann, könnte sie dagegen beantworten.
Quelle: Fritjof Haft
Gehört das nicht zum Allgemeinwissen? Bei mir jedenfalls.
Haben Sie gewußt, dass Autokonzerne Millionen in das „Hochschnappverhalten“ der Haltegriffe über ihrem Kopf im Auto investieren?
Der Glucks-Ton aus der Bierflasche ist auch kein Zufall.
Solche Dinge werden aufwändig entwickelt und deswegen natürlich marken- bzw. patentrechtlich geschützt.
@Johannes:
Wenn Sie das Allgemeinwissen so weit fassen, dann sollten Sie wissen, dass soetwas nicht patentierbar ist..
@Topic:
Ab wann ist denn eine Hörmarke bitte kennzeichnungskräftig? Gerade bei Autotüren habe ich da meine Zweifel.
Och… Sample aus dem Geräusch machen, bei der GEMA anmelden. ;)
Nee, ist doch klar – Körperverletzung ist es nur, wenn beim Türzuschlagen einer den Finger dazwischen hat. Aber dann wird’s interessant – wer hält die Rechte an dem Schrei?
Wobei viele dieser zukuenftigen Taxifahrer das Geraeusch bald noch lieben lernen sollten. ;)
Das Hochschnappverhalten durchaus, weil dem eine Erfindung zu Grund liegt.
Was die Bierflasche angeht: Mißverständlich, aber war nicht so gemeint. Sollte nur als Bsp. dafür dienen, mit was für „Blödsinn“ sich die Konzerne beschäftigen und Geld für ausgeben.
Unter dem gesichtspunkt ist nämlich das Erforschen verschiedener Schließgeräusche bei Autotüren nichts überraschendes.
Johannes: Mal Ernst beiseite – wenn ich mir den Aufwand anschaue, den die Jungs in Zuffenhausen so treiben, bin ich schon ein Bischen überrascht.
Ich muss zugeben, ich hinsichtlich des Links Ihres Postings ebenfalls.
Da kommt bei mir doch gleich die Frage auf, ob ich mir als Käufer nicht schon so albern vorkommen würde, dass ich auf den Kauf verzichte…
andererseits bin ich kein potentieller Porsche-Kunde. Vielleicht auch deswegen.
@VGrosseKlappeNixDahinter:
„Ab wann ist denn eine Hörmarke bitte kennzeichnungskräftig? Gerade bei Autotüren habe ich da meine Zweifel.“
Das wird bei Wetten, dass… geklärt.