Justiz-Schätzung

Die Justiz hat den jungen Mann schätzen gelernt: Vedat S. hatte schon vor Tagen seine Komplizen verraten, die daraufhin mit internationalem Haftbefehl gesucht worden waren.

berichtet der Tagesspiegel.

Der geschätzte Wert des Verrats: Zwei bis drei Jahre Haft, statt vier bis fünf. Und Haftverschonung: Er ist draußen, seine – ehemaligen – Freunde sitzen.

Bild: Bernd Boscolo / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Strafrecht veröffentlicht.

4 Antworten auf Justiz-Schätzung

  1. 1
    egal says:

    Ist doch ein guter Deal, wenn man weiß, dass man keine Chance hat und kurz vor der Verhaftung steht.

    Durch diese massive Strafreduzierung kann sich kein Mittäter sicher sein, dass der andere Mittäter nicht auspackt. Siehe dazu auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenendilemma

      Danke für den für die Arbeit eines Strafverteidigers durchaus brauchbaren Hinweis! crh
  2. 2
    Kronzeuge says:

    Nicht (nur) die Justiz, (auch) die Gesellschaft weiß das zu schätzen und reduziert deshalb ganz zu Recht ihren Strafanspruch.

    Dass die Ganovenehre das als „Verrat“ ansieht, muss jeden, der – auch emotional – auf der Seite des Rechts steht, ja wohl nicht kümmern.

  3. 3
    A.N. says:

    @crh: Lassen Sie mich raten – der Abschnitt „Schuld und Unschuld“ hat Sie besonders interessiert?

  4. 4
    Lord says:

    Die Strafe mag ja kürzer sein, aber wie lange wird sich der Verräter umdrehen müssen? Immerhin haben seine Mittäter ja Brüder&Väter die sich „bedanken“ werden….