Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 29. Juli 2010 (3 Ws 225/10) beschlossen und
der Haftbeschwerde des vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet.
Quelle: OLG Karlsruhe, Pressemitteilung vom 29.07.2010
Na bitte, es gibt – jetzt plötzlich (?) – keinen dringenden Tatverdacht mehr:
Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.
Schlagartig wurde das Wetter in Kreuzberg besser.
Bis zu seiner Inhaftierung war mir der Herr Kachelmann nicht sonderlich sympathisch. Aber wem so übel mitgespielt wird von einer Frau und einem Staatsanwalt…
Das mit der schlagartigen Wetterbesserung kann ich aus Württemberg bestätigen.
Alles wird gut.
Und weshalb hat das Ganze jetzt mehrere Monate gedauert? Die Gründe, auf die die Aufhebung gestützt wurden sind doch schon lange bekannt?!
Ich habe mir abgewöhnt, Strafsachen zu kommentieren, deren Akte ich nicht kenne.
Bedauerlich finde ich aber, dass in der Pressemeldung (ob in dem Beschluss selbst, weiss ich nicht), die Wendung enthalten ist , es liege die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vor.
Das führt wieder bei einer zigtausend Menschen zu der irrigen Annahme, bei dieser Konstellation sei zwangsläufig freizusprechen/die Klage abzuweisen.
Dem ist bekanntlich nicht so. Es gilt in allen Verfahrensordnugen der Grundsatz der freien Beweiswürdigung.
Zitat RTL soeben: „Ob er unschuldig ist, muss erst noch entschieden werden“. (So reden die seit Jahren in solchen Fällen)
Auch von hier kann eine deutliche Wetterbesserung bestätigt werden.