Kachelmann: Wasserstandsmeldung

… sobald die Verurteilungswahrscheinlichkeit bei 51 Prozent liegt, kommt es auch zur Anklage. Nach derzeitigem Stand, und nur nach diesem, liegt die Wahrscheinlichkeit im Fall Kachelmann deutlich höher“.

Quelle: Morgenweb (Mannheimer Morgen)

Wir haben also zur Zeit etwas Hochwasser. Oder Flut. Oder so.

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

5 Antworten auf Kachelmann: Wasserstandsmeldung

  1. 1
    MacKaber says:

    Wobei man sich zwingend fragen muss, ob diese 51% oder was auch immer ausreichend sind für den dringenden Tatverdacht, der dem derzeit vollstreckten Haftbefehl zugrunde liegen sollte.

  2. 2
    BV says:

    @MaxKaber: Nein, 51 % (hinreichender Tatverdacht) sind für einen Haftbefehl nicht ausreichend, da braucht es einen dringenden Tatverdacht, der aktuell (noch) bejaht wird.

  3. 3
    R. Tape says:

    Bei uns im lokalen Radio kam gestern die Meldung, die StA wüßte noch nicht, ob es überhaupt zu einer Anklage käme. Das klang eher nach 49 %. Und natürlich fragt man sich dann, wo da dann noch der hinreichende Tatverdacht sein soll.

  4. 4
    egal says:

    Bei Vergewaltigungsvorwürfen innerhalb von Beziehungen ist das ja immer so eine Sache, wie man so etwas beweisen will. Offenbar ist die Geschichte mit dem Messer für Amtsrichter und Staatsanwaltschaft geschluckt worden.

    Warum aber gleich Fluchtgefahr angenommen wurde, ist schon ein kleines Rätsel. Weder Verteidiger, noch „Opfer“-Anwalt (oder Gericht) haben sich dazu näher geäußert.

  5. 5
    f.s. says:

    also ich versteh es auch nicht..
    fluchtgefahr..
    wohin soll er flüchten..
    íns ferne ausland, in die schweiz..
    alles recht seltsam hier..
    und wie werden prozente berechnet??
    vermutlich so wie im wetterbericht..
    die regenwarscheinlichkeit ist zb. 20 %
    also wenns regnet..sind es 100 %
    wenn es nicht regnet sind es 0 %
    der glaube an gerechtigkeit, geht für viele wegen diesem fall verloren…