Dem Mandanten wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er bestreitet den Tatvorwurf massiv.
Dann haben wir von der Staatsanwaltschaft die Akte bekommen. Den Inhalt würde ich gern mit dem Mandanten erörtern, um in einer Verteidigungsschrift den Vorwürfen entgegen zu treten.
Der Mandant meldet sich nicht. Nicht auf einen normalen Brief, nicht auf einen roten Brief, nicht auf die Wannen-Postkarte und auch nicht auf mehrere SMS.
Die Staatsanwaltschaft forderte uns noch ein zweites Mal zur Stellungnahme auf. Der Mandant gibt kein Lebenszeichen.
Es bleibt mir nichts übrig, als – untätig – den Eingang einer Postzustellung abzuwarten: Die Anklageschrift wird kommen. Und das, obwohl der Tatvorwurf durchaus zu entkräften ist. Dann eben erst in der Beweisaufnahme vor dem Gericht.
Für den Mandanten beginnt der count down, wenn er nicht aufersteht : 1. Zustellung der Anklage. 2. Zustellung der Ladung. 3. Vorführung oder Verhaftung (§ 230 II StPO).
Alles vermeidbar, wenn er sich nur mal melden würde.
was ist eigendlich der Unterschied zw. ‚bestreiten‘ und ‚massiv bestreiten‘ ?
Keiner. Eigentlich eine Art Pleonasmus. Aber es hört sich nunmal extremer an…
Vielleicht ist der Mandant schon längst in U-Haft?
Vielleicht ist dem Mandanten wirklich etwas passiert!
Massiv bestreiten ist mit Faust auf den Tisch hauen, nur bestreiten ist ohne körperliche Aktivität.
Wie wäre es mit Anrufen?
Bei Mama anrufen? „Hier ist Privatdetektiv Matulschke, ihr Sohn hat mich mit der Beschattung seines schwerkriminellen Erzfeindes beauftragt, aber ich kann ihn für eine Rückfrage nicht mehr erreichen!“
Ich hätte den Vorwurf brutalstmöglich bestritten.
Als Zivilist stellt sich mir jetzt natürlich die Frage, was der gemeine Strafrechtler unter einer „Wannen-Postkarte“ versteht?
Kleinen Moment noch, die Antwort ist schon unterwegs. crh
[…] Monat nichts mehr veröffentlicht. Doch irgendwas sagt mir… da war doch noch was. Genau! Eine unbeantwortete bzw. nur unverständlich beantwortete Frage. […]