Kein Nutzungsausfall für den Teenie

Der Mandant möchte seinen Nutzungsausfallschaden ersetzt bekommen. Also den Schaden, der ihm entstanden ist, weil er sein Motorrad nicht nutzen konnte, das ihm der Unfallgegner mit seinem Auto kaputt gemacht hat.

Der gegnerische Haftpflichtversicherer wendet ein, daß der Mandant keinen Anspruch auf diesen Schadensersatz habe. Schließlich konnte er das Motorrad ja gar nicht nutzen, weil er mit allerlei gebrochenen Knochen im Krankenhaus gelegen habe. Wo der Versicherer Recht hat, hat er Recht.

Der Mandant hält aber dagegen: Er nutze das Motorrad – eine 2009er Yamaha YZF-R1 mit 182 PS bei einem Leergewicht von 177 kg – ja gar nicht allein, sondern auch seine Freundin fahre damit zur Eisdiele.

Die von uns vorsorglich angeforderte Kopie des Führerscheins der Café-Racerin möchten wir dann aber doch lieber doch nicht an den Versicherer weiterleiten. Ausgestellt wurde das gute Stück für die Klasse B nämlich vor ziemlich genau 13 Monaten und das Mädel ist noch ein Teenie. Und die R1 ist weder ein PKW noch ein

Trike, Quad oder Microcar mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm

Ich fürchte, das wird nichts mit dem Nutzungsausfall …

Dieser Beitrag wurde unter Fahrerlaubnisrecht, Motorradrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Kein Nutzungsausfall für den Teenie

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    Joerg says:

    Wieder mal eine schöne Geschichte aus dem Leben. Nur gut, dass der Mandnat einen aufmerksamen Anwalt hat. Ich frage mich aber nun, ob der Mandant sich hier eine unwahre Geschichte mit seiner Freundin ausgedacht hat, um den Nutzungsausfall zu bekommen, oder ob die die Freundin die R1 wirklich gelegentlich fährt. Beides liesse gewisse Rückschlüsse auf den Mandnaten zu. Ich tippe auf die erste Variante, wer würde schon siene R1 für Fahrten in die Eisdiele an seine Freundin verleihen, es gibt ja Grenzen :-)

  2. 2
    RA JM says:

    Und überhaupt: Bei 66.- Teuro NA pro Tag wäre das Teenie ohnehin gehalten, in Befolgung der Schadensminderungspflicht mit dem Taxi zur Eisdiele zu fahren. ;-)

  3. 3
    Kreativ says:

    Holen mer durch einen satten Aufschlag aufs Schmerzensgeld wieder rein – die schöne R1 so lange nicht nutzen können tut doppelt weh

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    Alex says:

    YZF-R1 mit 182 PS bei einem Leergewicht von 177 kg

    diese Werte sind einfach nur Krank :P
    Scheiße was diese Maschine so alles zu leisten kann.

      Diese Fahrzeuge haben in der Regel oben rechts einen Drehgriff, mit dem man die Leistung je nach Vermögen und guter Laune stufenlos abrufen kann. Es kommt also doch wieder nur auf die intellektuelle Leistung des Fahrers an. Und manchen reichen auch 34 PS, um sich den Hals zu brechen. Andere Fahrer wiederum können mir einem solchen Gerät durchaus viel Freude haben. crh
  5. 5
    Dieler says:

    Aber wer hat denn gesagt, dass der Motor bei der Fahrt an ist???

  6. 6
    gb says:

    also besser statt Teenie-Freundin einen vaeterlichen ‚Freund‘? ;)

  7. 7
    Kollege says:

    Wer sagt denn, dass diese Freundin gemeint ist?

  8. 8