Kommunikation der Finanzverwaltung

Es gibt einen wichtigen und sinnvollen Leitsatz für zwischenmenschliche Beziehungen:

Kommunikation ist das, was ankommt!

Entscheidend ist also am Ende nicht, was der Sagende sagen will, sondern was der Hörende gehört hat.

Soweit erst einmal die Theorie im normalen Umgang des Volkes (i.S.d. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG) untereinander. Und jetzt tritt die Finanzverwaltung auf den Plan.

Irgendwas hat sich im Normengestrüpp geändert. Diese Änderungen müssen nun dem Volk mitgeteilt werden, da dieses nicht nur betroffen ist, sondern bei der Umsetzung mitwirken soll oder muß.

Also wird ein Mitarbeiter der Finanzverwaltung ausgewählt, diese Änderungen bekannt zu machen. Dieser Mitarbeiter hat irgendwann einmal studiert und ist dann in der Finanzverwaltung versunken. Ich stelle mir vor, daß er seit 30 Jahren nichts anderes macht, als die Finanzen zu verwalten.

Jetzt hat dieser Beamte (oder noch schlimmer: ein „Team“ von typgleichen Beamten) die Aufgabe, sich an richtige Menschen zu wenden und denen zu erklären, was sie tun müssen, wenn sie eine Lohnsteuerkarte haben oder nicht mehr haben.

Und das ist nun dabei herausgekommen:

Ich bin ja nun wirklich nicht unerfahren im Umgang mit juristisch formulierten Texten. Aber nach der ersten Hälfte der ersten Seite habe ich Tränen in die Augen bekommen und das Pamphlet dieses Kommunikations-Atheisten beiseite gelegt.

Vielleicht ist jemand unter den Lesern, der mir erklären kann, was der Kerl von den Lohnsteuerkartenpflichtbesitzern will.

Den Herrschaften in den Verwaltungen untersage ich hiermit, sich darüber zu wundern, daß immer mehr Menschen (i.S.d. Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG) den digitus impudicus in die Höhe halten.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden veröffentlicht.

6 Antworten auf Kommunikation der Finanzverwaltung

  1. 1
    Marcus says:

    Für Inhaber von Lohnsteuerkarten ist der Text doch verständlich, enthält er doch wenig Neues:

    1. Ab 2011 gibt es keine papierne Lohnsteuerkarte mehr.

    2. Alle Freibeträge aus 2010 werden übernommen.

    3. Wenn sich etwas ändert, muss dies vom Steuerpflichtigen mitgeteilt werden.

    4. Zuständig ist nicht mehr die Meldebehörde, sondern für alle Änderungen das Finanzamt.

    Herr Hoenig, wenn ich das schaffe (Jurist) schaffen Sie das sicher auch. :-)

  2. 2

    @ Marcus:
    Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Sie haben dafür vier Zeilen gebraucht, das Finanzamt etwas mehr.

    Aber jetzt hab‘ ich’s begriffen.

  3. 3
    MaxR says:

    Für Steuerpflichtige, deren persönliche Verhältnisse sich nicht ändern, ändert sich nichts.
    Alle anderen fragen bitte bei irgendeinem der genannten Ämter nach, weil sie diesen Text ohnehin nicht verstehen.

  4. 4
    dstg says:

    So schwer ist das nun wirklich nicht. Dass Sie Finanzbeamten absprechen, „richtige Menschen“ zu sein, spricht übrigens nicht gerade für Sie.

  5. 5
    egal says:

    Man überlege nur, dass es Pläne gibt, den Ausgleich der Krankenversicherung beim Finanzamt anzusiedeln (Kopfprämien-Zuschuss usw). Manche gehen sogar soweit, dass im Rahmen eines Bürgergelds, die Zuständigkeiten von den Jobcentern & Co. auf die Finanzämter zu verlagern…

    Das wäre doch eine Freude ;)

  6. 6
    fernetpunker says:

    Wenn Ihnen das schon gefällt, Herr Hoenig, empfehle ich mal die Leküre des Umsatzsteuer- oder Einkommensteuergesetzes. Vielleicht zur Heiligen Nacht vorm Kamin?