Konfliktverteidiger

Es muss in einer Gesellschaft auch eine gewisse Menge Streit, Krach und Kontroverse geben, denn es gibt ja auch unterschiedliche Interessen. Die deutsche Harmoniesucht hat doch dazu geführt, dass viele Dinge gar nicht klar genug benannt und dann aufgeschoben werden.

Thilo Sarrazin im Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“, 1. April, 2010

Dealsucht, so hat der Kollege Gerhard Jungfer das Bestreben zu vieler Richter charakterisiert, die Strafverfahren durch eine Abrede zu verkürzen. Dealsucht als Untermenge der Harmoniesucht?

Dieser Beitrag wurde unter Philosophisches, Verteidigung veröffentlicht.

3 Antworten auf Konfliktverteidiger

  1. 1
    Kampfschmuser says:

    Herr Sarrazin trifft es in manchen Sachen genau auf den Punkt, leider schießt er auch hier und da über das Ziel hinaus und liefert seinen Gegnern (unnötig) Kanonenfutter.

    Wo liegt das Motiv für die Dealsucht eines Richters? Faulheit? Zu viel Fälle und/oder der Drang den Tisch leer zu bekommen? Haftung fürs Urteil? Gefühl von Harmonie, wenn alle einverstanden sind?

  2. 2
    Vergleichsmuffel says:

    Auch im Zivilrecht versuchen viele Richter geradezu, die Parteien zu einem Vergleich zu nötigen. Selbst bei eindeutiger Sach- und Rechtslage. Früher genügte es, wenn man sagte: „Mein Mandant ist nicht vergleichsbereit, ich bitte um eine Entscheidung.“ Heute reagieren Richter zunehmend unwirsch auf solche klaren Ansagen. Da soll man sich als Anwalt auch noch für diese Haltung rechtfertigen.

    Könnte der Druck, Vergleiche oder „Deals“ zu produzieren, einfach etwas mit Überlastung zu tun haben? Seit den Verwaltungsgerichten die Kompetenz für „Harz-4“-Sachen genommen und dort allenthalben Langeweile eingekehrt ist, meine ich dort wieder eine Tendenz weg vom Vergleich und hin zu Entscheidungen zu beobachten. Dort möchte man offenbar gerne wieder etwas zu tun haben.

  3. 3
    Lexus says:

    Ich finde es darf nicht so eng gesehen werden, vor allem nicht im Zivilrecht. Vor dem Zivilgericht geht es ja nicht darum Gerechtigkeit herzustellen oder auch nur Recht, sondern im Optimalfall gehen beide Parteien mit einer zufriedenstellende Lösung raus die auch dauerhaft hält.

    Und dies erreicht man mit einem Vergleich meist besser, als mit einem Urteil. Und wenn beide nicht zumindest gleich zufriedenstellend den Saal verlassen, dann zumindest beide gleich empört über den Vergleich.

    Im Strafrecht ist das ganze natürlich noch einmal etwas anderes.