Kranke Lehrer

Wenn in unserer Kanzlei jemand krank wird oder aus sonst irgendeinem Grund nicht kommen kann, sagt er Bescheid. Mehr haben wir hier nicht verabredet und das geht auch seit fast 15 Jahren gut so.

Anders sieht das bei den Lehrers aus. Die brauchen das gesetzlich und auch sonst haarklein geregelt. Dafür gibt es natürlich ein Merkblatt.

Auf zwei eng beschriebenen Seiten wird den Beschäftigten im Lehramt eine Verhaltensmaßregel im Abwesenheitsfall erteilt.

Ich bin mir sicher, daß es ein weiteres Merkblatt gibt, daß die Frage klärt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Lesen dieses Merkblatts als Dienstzeit angerechnet werden kann und welche Anträge dafür erforderlich sind.

Dieser Beitrag wurde unter Behörden veröffentlicht.

7 Antworten auf Kranke Lehrer

  1. 1
    Johannes says:

    Spannend finde ich auch Krankheit und Schwangerschaft in einer Aufzählung zu verwenden. Ein Statement?

  2. 2
    Anonymer Zyniker says:

    Brandenburg? Dort werden irgendwie alle (halb-) automatisch erstellten Schreiben mit LaTeX gesetzt.

  3. 3
    MaxR says:

    Wenn die Schwangerschaft schnell vorübergeht, ist nichtmal ein „gelber Zettel“ erforderlich …

  4. 4
    Arbeitsrechtler says:

    In kleinen Anwaltskanzleien reguliert sich so manches durch den fehlenden Kündigungsschutz.

      Hömma! 190 qm sind keine kleine Anwaltskanzlei! crh
  5. 5
    Lexus says:

    Maßnahmen zum Mutterschutz können durch den Dienstherrn erst eingeleitet werden,
    wenn diesem die Schwangerschaft bekannt ist.

    erinnert an:

    „Beim Erreichen der Baumspitze hat der Soldat selbständig die Kletterbewegung einzustellen.“

  6. 6
    wstell says:

    Fällt der Soldat ins Wasser, so hat er unverzüglich mit Schwimmbewegungen zu beginnen!

    … und bei Einbruch der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen!

  7. 7
    Jens says:

    – Hammer, hand, 5kg (Mottek)
    – Falle, klapp für Kleintier, grau, beweglich
    – DF (Deutsches Fernglas?)
    – …

    Hach, ich schweife ab und fange an, zu schwärmen …