Wenn in unserer Kanzlei jemand krank wird oder aus sonst irgendeinem Grund nicht kommen kann, sagt er Bescheid. Mehr haben wir hier nicht verabredet und das geht auch seit fast 15 Jahren gut so.
Anders sieht das bei den Lehrers aus. Die brauchen das gesetzlich und auch sonst haarklein geregelt. Dafür gibt es natürlich ein Merkblatt.
Auf zwei eng beschriebenen Seiten wird den Beschäftigten im Lehramt eine Verhaltensmaßregel im Abwesenheitsfall erteilt.
Ich bin mir sicher, daß es ein weiteres Merkblatt gibt, daß die Frage klärt, ob und unter welchen Voraussetzungen das Lesen dieses Merkblatts als Dienstzeit angerechnet werden kann und welche Anträge dafür erforderlich sind.
Spannend finde ich auch Krankheit und Schwangerschaft in einer Aufzählung zu verwenden. Ein Statement?
Brandenburg? Dort werden irgendwie alle (halb-) automatisch erstellten Schreiben mit LaTeX gesetzt.
Wenn die Schwangerschaft schnell vorübergeht, ist nichtmal ein „gelber Zettel“ erforderlich …
In kleinen Anwaltskanzleien reguliert sich so manches durch den fehlenden Kündigungsschutz.
Hömma! 190 qm sind keine kleine Anwaltskanzlei! crh
erinnert an:
„Beim Erreichen der Baumspitze hat der Soldat selbständig die Kletterbewegung einzustellen.“
Fällt der Soldat ins Wasser, so hat er unverzüglich mit Schwimmbewegungen zu beginnen!
… und bei Einbruch der Nacht ist mit Dunkelheit zu rechnen!
– Hammer, hand, 5kg (Mottek)
– Falle, klapp für Kleintier, grau, beweglich
– DF (Deutsches Fernglas?)
– …
Hach, ich schweife ab und fange an, zu schwärmen …