Kurz und bündig

Der Mandant hat bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft und später dann auch beim Gericht zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Er hat gesagt, wie er heißt und wo er wohnt. Mehr nicht.

Hier das Ergebnis in Form der Urteilsbegründung:

So geht das mit der Verteidigung durch Schweigen.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Verteidigung veröffentlicht.

7 Antworten auf Kurz und bündig

  1. 1
    gulliver says:

    Morgen in B**d als B**dunterschrift
    Rechtsanwalt H., Berlin, zeigt stolz seinen 1. erreichten Freispruch :-)

  2. 2
    Martin says:

    Ist Schweigen eigentlich grundsätzlich zu empfehlen? Wäre es nicht besser, den Vorwurf zu bestreiten („Ich war’s nicht!“) und dann die Klappe zu halten?

      Was ist daran „besser“? Ein Bestreiten ist entbehrlich und dann eher hinderlich, wenn im Laufe des Verfahrens z.B. ein Geständnis sinnvoll geworden ist. Schweigen hält alle Optionen offen.

      Zur Erläuterung (zitiert aus der im Beitrag verlinkten Mandanteninformation):

      … daß es Sache der Ermittlungsbehörden und des Gerichts ist, dem Beschuldigten nachzuweisen, er habe eine Straftat begangen. Es ist keineswegs so, daß der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muß.

  3. 3
    RA Anders says:

    @gulliver
    Viel schlimmer ist aber, dass es gegen den Angeklagten verwendet werden kann, wenn er nicht zu allen Fragen was sagt. Nur sagen „ich war´s nicht“ und dann die Klappe halten, hilft deswegen nicht! Dann lieber ganz die Klappe halten. Aber sicher gibt es auch immer wieder Konstellationen,in denen es schlauer ist, was zu sagen. Dann sollte man aber keine Aussparungen machen. Wann welche Konstellation ist, sollte man aber ausführlich mit dem Verteidiger des Vertrauens beraten und nicht aus dem Bauch raus entscheiden.

  4. 4
    Rudi says:

    Wenn eine Sache ausermittelt ist, dann sollte man das Schweigen brechen und „die Hosen runter lassen“. Wirkt sich auf das Strafmaß meist positiv aus.

    Wann dieser Zeitpunkt gekommen ist und was da zu sagen ist, weiß der erfahrene Verteidiger….

  5. 5
    Lexus says:

    Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich zu Ihnen komme und sage ich bin mit dem Mähdrescher durch den Kindergarten gefahren, ich glaub aber die Ermittlungsbehörden können mir das nicht nachweisen.

    Dürfen sie als Organ der Rechtspflege überhaupt (offiziell) noch auf Freispruch verteidigen oder wird die Schuldfrage zwischen Verteidiger und Mandant in solchen Fällen offen gelassen?

  6. 6
    gulliver says:

    @RA Anders
    falscher Adressat, richtige Botschaft?

  7. 7

    […] 7. Die Höhe der Gerichtsgebühren, hier. 8. Um hohe BAK und deren Folgen ging es hier. 9. Zur Verteidigung durch Schweigen. 10. Zur Entziehung des Führerscheins auf Probe, […]