Letzte Instanz für’s Folterverbot

Der Rechtsstaat zeigt sich an der Behandlung seiner Täter.

«Es ist ein sehr ernster Fall», betont der Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen. Bereits die Androhung von Folter sei eine Form der grausamen Misshandlung. Wichtig sei daher die Klarstellung: «Folter darf nicht sein.»

Quelle: Heiner Bielefeldt via Ad Hoc News

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fällt heute seine Entscheidung über die Beschwerde von Magnus Gäfgen, der sich auf Artikel 3 und 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruft.

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Strafrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Letzte Instanz für’s Folterverbot

  1. 1
    RA JM says:

    Genützt hat’s ihm letztlich nichts. Und bei allem Vorbehalt gegen Folter und/oder auch nur deren Androhung: Das ist auch gut so!