Live aus dem Gerichtssaal?

Fernsehübertragungen live aus dem Gerichtssaal sind in Deutschland verboten. Geht es nach dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, könnte sich das bald ändern: Der oberste deutsche Richter hat sich nun dafür ausgesprochen, TV-Kameras in Prozessen zuzulassen.

liest man auf Welt Online.

Nicht ganz unproblematisch, wenn man den Alltag im Strafgericht kennt. Voßkuhle hat da gut reden, beim Verfassungsgericht geht es anders zu als vor der Strafkammer eines Landgerichts.

Grundsätzlich halte ich nichts von einer Bildberichterstattung aus dem Gerichtssaal. Und dabei denke ich nicht nur an mich selbst, sondern zuerst an meine Mandanten, die ich nicht an den Pranger gestellt sehen möchte. Aber auch die Geschädigten, die als Zeugen auftreten und aussagen müssen, dürften daran wenig Freude haben.

Unter einem anderen Aspekt könnte man die Vollberichterstattung allerdings für nützlich erachten.

Viele Verteidiger bedauern, daß in den Verhandlungen vor dem Landgericht keine Wortprotokolle geführt werden (anders bei den Prozessen vor den Amtsgerichten). Dies führt in nicht wenigen Fällen dazu, daß Verteidiger nach Lektüre der Urteilsgründe meinen, sie hätten in einem völlig anderen Verfahren gesessen als der Richter, der das Urteil geschrieben hat.

Gäbe es eine Videoaufzeichnung, könnte man diese Überraschungen sicherlich verhindern.

Wie sieht der geneigte Blogleser das?

TV-Berichte live aus dem Gerichtssaal?


     

 

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Dieser Beitrag wurde unter Medien veröffentlicht.

14 Antworten auf Live aus dem Gerichtssaal?

  1. 1
    Malte S. says:

    Voßkuhle alleine wird das Verbot auch nicht aufheben. Aber ich denke, es ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenn das absolute Verbot kippt.

    Um die von Ihnen angesprochenen Interessen zu schützen, kann als Voraussetzung für die Berichterstattung ja die Zustimmung der jeweils Betroffenen installiert werden.

    Da die (TV-)Medien nun nicht gerade dafür bekannt sind, sich groß um Persönlichkeitsrechte zu kümmern, muss natürlich bereits bei der Konzeption eine Möglichkeit eingeplant werden, mittels derer Verstöße verhindert und ggf. geahndet werden können.

  2. 2
    StPO_Laie says:

    Ein Hauptproblem sehe ich darin, dass die Bildbereichterstattung Aussagen alleine durch die Wahl des gezeigten Ausschnitts, der aus dem Zusammenhang gerissen wird, manipulieren kann. Wenn, dann sollte schon immer ungeschnitten das ganze Verfahren gezeigt werden. Daran dürfte aber kein Sender irgend ein Interesse haben. Veilleicht wäre ein Livestream aus dem Gericht denkbar, mit einem Verbot, Ausschnitte zu zeigen (woran sich aber niemand halten wird). Deshalb sollte man die Bildberichterstattung draußen lassen. Wäre stattdessen die Einführung eines Stenographen, der sämtliche Äußerungen aller Beteiligten mitprotokolliert, wünschenswert?

  3. 3

    panem et circensis war doch schon seit alters her ein gängiges Konzept. Und der Pranger war ja so übel auch nicht….

  4. 4
    RA Neldner says:

    Bei ansonsten unveränderter Rechtslage, gäbe es wirklich einen revisionsrechtlichen Vorteil des Verteidigers?
    Anders gefragt, wenn Protokoll und Urteil für Version A und die Videoaufzeichnung für Version B sprechen, woran wird sich der BGH halten?

  5. 5
    Anno says:

    Ich bin der Meinung das eine Audioaufzeichnung in den meisten Fällen Unklarheiten ausräumen können sollte.
    Und öffentliches Zeigen eher ein Pranger ist.

  6. 6

    Fragt sich allerdings, wie eine Fernsehaufzeichnung in die Revisionsbegründung eingeführt werden soll? ;-)

  7. 7
    GiantPanda says:

    Ich habe „Ja, gern“ angekreuzt, meine aber eigentlich „Ja, aber nur, wenn …“

  8. 8
    Auke says:

    @crh:
    Sollten – Ihrer Argumentation nach (Pranger, Opferschutz) – Gerichtsverhandlungen also generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden?

  9. 9
    egal says:

    Ein guter Anfang wäre sicherlich, dass die mündliche Verhandlung des BVerfG übertragen wird. Da ist das Allgemeininteresse sicherlich ungleich höher.

    Bei den üblichen Strafprozessen wird man selten etwas davon haben. Medienmäßig eignen sich dafür ja nur Strafrichter-Sachen. Die sind schnell durch und haben selten Fortsetzungstermine. Kammertermine mit ihren langen Verfahrenszeiten sind wohl eher ungeeignet und selbst bei Schöffengerichten sind wohl regelmäßig nicht für den schnellen „Zapper“ ansprechend, wenn da 5 Zeugen vernommen werden müssen und jeder sagt über ne Stunde aus…

    Es wäre zwar durchaus interessant, mal Richter im Vergleich zu sehen, aber technisch ist das sicherlich auch sehr (bzw. zu?) anspruchsvoll. Man muss dann ja stets bedenken, ob die Öffentlichkeit mithören kann und soll. Rechtsgespräche, bestimmte Zeugenaussagen, usw. sollen ja nicht mitgeschnitten werden. Wer das verpennt, riskiert evtl. dann die Schaffung eines Revisionsgrundes.
    Dass die Verfahrensbeteiligten dann sich natürlich auch anders verhalten werden, wenn man den Mitschnitt ncoh in 10 Jahren sehen kann, ist offensichtlich.

    Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem überragenden Interesse das OLG-Präsidium eine entsprechende Genehmigung erteilen könnte, so würde dies nicht der Regelfall sein und alle wären happy, wenn man ab und zu direkt aus Großprozessen berichten könnte.

    Wie gesagt, die Idee ist interessant und sicherlich in Einzelfällen auch berechtigt. Die Umsetzung gestaltet sich aber dann

  10. 10
    Pascal says:

    Ich bin auch für ein „Ja, aber“.

    Grundsätzlich habe ich nie so recht verstanden, wieso der Grundsatz der Öffentlichkeit durch die Anzahl der Plätze im Sitzungssal beschränkt sein muss.
    Wenn wir schon das Prinzip vertreten, dass jedermann in einen Gerichtssal gehen kann (und soll), um sich vom korrekten Ablauf zu überzeugen, dann spielt es – im Prinzip – keine Rolle, ob da jetzt 2, 20 oder 2000 Leute Platz nehmen. Insbesondere ist der Druck auf die Beteiligten durch eine Fernsehkamera vielleicht sogar geringer als durch die Verlegung etwa ins Olympiastadion, wo die Beteiligten von mehreren zehntausend Menschen begafft werden könnten.

    Andererseits spielt natürlich die Art der Berichterstattung auch eine Rolle. Gegen eine 1:1 Übertragung auf Phoenix wie bei der Stuttgart 21-Schlichtung hätte ich bedeutend weniger Einwände als gegen ein Reality-Doku-Format zu den Morden von Bodenfelde auf RTL 2.

  11. 11
    klabauter says:

    Spannend ist sicher auch das live übertragene Selbstleseverfahren oder aber Verlesen von Urkunden in Wirtschaftsstrafsachen. Damit wird dem Grundrecht auf Informationsfreiheit aus professoraler Karlsruher Sicht sicherlich zu vollem Durchbruch verholfen werden. Noch spannender werden die live übertragenen Zivilprozesse: Stelle Antrag aus dem Schriftsatz vom….BV beantragt Klageabweisung. BuV: Verkündungstermin am…..

    Manchmal fragt man sich schon. Aber: vielleicht sollte man eine Gerichts-TV UG gründen und sich schon einmal bei den Landesmedienanstalten um Sendefrequenzen bemühen, wenn von so hoher Stelle ein solcher Vorstoß kommt.

    Ich meine, dass das Öffentlichkeitsprinzip nicht als Argument zieht. Obwohl Verhandlungen öffentlich sind, neben der Saaltür die Namen aushängen und in der öffentlichen Verhandlungen Kindheit, Jugend u.a. der Angeklagten ausgewalzt werden, werden jetzt schon die Namen von Angeklagten in Zeitungen abgekürzt. Informationsfreiheit daher gefährdet?

    Bei Fernsehübertragung erfolgt eine dauerhafte Aufzeichnung von Wort und Bild. Die wenigsten Zuschauer, die eine Verhandlung besuchen, dürften zu einer solchen Speicherleistung in der Lage sein. Dann laden sich noch ein paar Vögel die besten Schnipsel aus der ARD-Mediathek und veröffentlichen sie bei Youtube. Oder man wird bei Raabs TV-Total wegen eines Satzfetzens (den man im Rahmen seiner Zeugenaussage aufgrund Aussagepflicht von sich gegeben hat) zum Superidioten verwurstet (wie z.B. hier:
    http://www.digitalfernsehen.de/Eklat-um-ProSieben-Komiker-Raab-Fick-deine-Mutter.37226.0.html).

  12. 12
    doppelfish says:

    Selbst, wenn keiner der Anwesenden geschützt werden müsste, erlaubt eine Live-Übertragung einen Kunstgriff.

  13. 13
    Th. Koch says:

    Ich bin dafür, ich will auch mal ins Fernsehen…

  14. 14