LKA und Apotheker – Straftäter?

Wie das sächsische Landeskriminalamt (LKA) den Medien mitteilte, meldeten sächsische Apotheker im vergangenen Jahr 69 verdächtige Medikamentenbestellungen. Darüber berichtete der Sachsenspiegel, eine Produktion des Mitteldeutschen Rundfunks.

Das LKA habe die Apotheker aufgefordert, Informationen über den Kauf von Rhinopront, ein Schnupfenmittel, an die Ermittler weiterzugeben. Dabei sollen nicht nur statistische Angaben verraten geliefert worden sein, sondern eben auch Personendaten.

Wegen letzteren rudern die Mittäter nun zurück;

Dabei gehe es jedoch nicht um die Bespitzelung von Kunden, sondern um den Schutz vor Medikamentenmissbrauch und Drogenhandel. Man habe das Landeskriminalamt (LKA) über auffällige Massenbestellungen bestimmter Medikamente informiert, aus denen die Droge Crystal hergestellt werden könne. Vertrauliche Daten über Patienten seien dabei nicht übermittelt worden

berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.

Das Schnupfenmittel ist ein rezeptfreies Medikament, das den Wirkstoff Pseudoephedrin enthält. Aus diesem kann die Partydroge „Crystal“ hergestellt werden.

Verboten und mit Strafe bedroht ist aber nicht nur die Droge, sondern auch die Weitergabe von Kundendaten durch Apotheker. Den Herrschaften vom Landeskriminalamt und den Verrätern unter den Pillendrehern sei die Lektüre des § 203 StGB an’s Herz gelegt:

Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis […], offenbart, das ihm als […] Apotheker […] anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Sicherlich gibt es daneben auch noch ein paar knackige berufsrechtlichen Regeln, die den Apothekern das kollusive Zusammenwirken mit den Strafverfolgungsbehörden untersagt.

Übrigens:
Das Aspirin Complex, das ich vergangene Woche eingenommen habe, beinhaltet auch das Pseudoephedrin. Außerdem habe ich Kontakt zur Drogen-Szene. Stehe ich nun auch unter dem Verdacht, ein Partydrogen-Hersteller zu sein?

Wir leben in einer wunderbaren Welt …

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Strafrecht veröffentlicht.

6 Antworten auf LKA und Apotheker – Straftäter?

  1. 1
    Nick C. says:

    Liebe Apotheker: Richtiger Ansatz, falsche Umsetzung. Tipp fürs nächste Mal: Einfach dem unglaubwürdigen Kunden bei seiner Bestellung sagen: „Tut mir leid, diese Bestellung halte ich für medizinisch ungerechtfertigt. Bitte bringen Sie ein Rezept ihres Arztes mit.“ Sowas nennt man Berufsehre.

  2. 2
    JJ Preston says:

    §203 StGB beinhaltet viele schöne Worte, die sich zu einem wunderschönen Prinzip formen.
    Einziger Haken: Kein Richter in diesem Land wird einen Apotheker auch nur zu irgend etwas verurteilen, wenn er doch so schön mit der Obrigkeit kollaboriert. Vor allem, da dieser Staat doch keine skeptischen – also linken – Staatsanwälte beschäftigen würde, die angesichts dieser Kooperationsbereitschaft einen Apotheker anklagen. Man setzt sich doch nicht freiwillig einen Floh in den Pelz…

  3. 3
    RA Anders says:

    Wieviele Kartons Aspirin Complex haben Sie denn bei letzten Mal bestellt, gab es das dann billiger. :-)
    Nase und Kopf verlangen bei mir gerade dannach (nur wegen Schnupfen natürlich).

  4. 4
    Tilman says:

    Ist auch nicht das erste Mal, dss Sie sich das Zeug reinziehen:
    http://www.kanzlei-hoenig.info/kleiner-muntermacher

  5. 5
    Kand.in.Sky says:

    sagt mal, ist heute der Tag der Blöden oder warum liest man in jedem Blog neue Lächerlichkeiten.
    Immerhin gab es keine Fahndungsbilder.

    #k.

  6. 6
    knilch says:

    @Kand.in.Sky
    Schon die eigene Hompage ist eine Straftat.
    Und hier auch noch meckern. tsetse…