Gut, daß Netto und Milchreis nicht zu meinen Gewohnheiten gehören.
Welchen Sinn macht dieser Rückruf eigentlich? Diese Frage beantwortet die Redaktion der Stiftung Warentest:
Wer durch einen Produktfehler einen Schaden erleidet, kann vom Hersteller Ersatz und bei Verletzungen auch Schmerzensgeld verlangen. Bei Sachschäden gilt ein Selbstbehalt von 500 Euro. Ein Verschulden müssen Betroffene dem Hersteller nicht nachweisen. Feststehen muss nur, dass der Schaden auf einem Produktfehler beruht. Wasserstoffperoxid kann aber die Schleimhäute reizen.
Ich kann mir gut vorstellen, daß am Montag ein paar dieser Milchbubis bei Netto an der Kasse stehen und über Schleimhautreizung klagen.
Vielleicht kann man mit dem Kitt beim Essen schon die Zähne bleichen?
Wasserstoffperoxid wird ja zum Desinfizieren der Becher genutzt. Muss wohl bisschen mehr als üblich zurück geblieben sein.