Spannendes Mietrecht

Der Ehemann wurde in der gemeinsamen Ehewohnung von seiner Ehefrau mit sieben Schüssen schwer verletzt. Unmittelbar danach tötete sie beide gemeinsame Kinder und als Zugabe anschließend sich selbst. Soweit der Sachverhalt, der an einen Strafrechtler in rechtlicher Hinsicht keine erhöhten Anforderungen stellt.

Mietrechtlich sind da aber einige Fragen offen.

Beide Eheleute sind waren Mieter der Wohnung. Der Wittwer hat nun aber aus auch für einen Strafrechtler durchaus nachvollziehbaren Gründen kaum noch Freude daran, weiter in der Wohnung zu bleiben.

Es stellt sich für die Mietrechtler daher die Frage, ob er einen außerordentlichen Kündigungsgrund hat.

Zudem scheint die Ehefrau eine ziemlich heftige Sauerei hinterlassen zu haben. Denn es sind Reinigungskosten in Höhe von über 3.000 Euro angefallen. Wer hat diese Kosten zu tragen?

Manchmal kann dieses ansonsten fürchterlich dröge Mietrecht auch richtig unterhaltsam sein.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Rechtsanwälte veröffentlicht.

20 Antworten auf Spannendes Mietrecht

  1. 1
    Johannes says:

    auf den reinigungskosten wird er wohl sitzen bleiben.

    wenn ein wichtiger grund nicht hinzuargumentieren ist, was ich bezweifle, dann können sie immer noch über eine anpassung des vertrags nachdenken.

      Ich, nachdenken? Über Mietrecht? NahörenSiemal!! Nene, das sollen mal andere tun. Jehova! crh
  2. 2
    GH says:

    Da er schwer verletzt ist, wird er die nächsten Monate im Krankenhaus und Reha verbleiben. Da bliebe auch Raum für eine ordentliche Kündigung…

    Bez der Reinigungskosten wird er sich an seine Frau bzw. die Erben (also wahrscheinlich an sich selbst) halten müssen.

  3. 3
    Johannes says:

    @ crh: hehe. :) Frei nach dem Motto: Warum soll ich denken, wenns andere schon tun?

    Finde ich gut, mache ich auch gelegentlich so.

      Muß ich in diesem Fall auch nicht, es ist nicht meiner. crh
  4. 4
    doppelfish says:

    Johannes: Nee-nee, das ist mehr das Ding mit den Leisten, und dem Schuster und so. Also, glaube ich.

  5. 5
    BV says:

    Das dürfte nicht so ganz einfach liegen, weil bei einer außerordentlichen Kündigung die Interessen beider Vertragspartner zu berücksichtigen sind. Für die dumme Ehefrau kann der Vermieter ja nichts. Abgesehen davon dürfte wohl die Tat als solche für eine Kündigung noch nicht ausreichen, sondern der verbleibende Mieter müsste geltend machen, aus psychologisch/emotionalen Gründen nicht dort wohnen bleiben zu können, was im Prozess gegebenenfalls über einen Sachverständigen bewiesen werden müsste. Alles in allem viel Raum für einen langen und teurer Rechtsstreit. Da sollte man lieber ordentlich kündigen und versuchen, den Vermieter durch Stellung eines vernünftigen Nachmieters noch von einer etwas frühere Vertragsauflösung zu überzeugen.

  6. 6
    matze says:

    @BV: Das mit dem Nachmieter dürfte schwierig werden, wer will denn in eine Wohnung einziehen in der sich so ein Drama ereignet hat ? Da muss der Nachmieter schon von ganz weit auswärts kommen oder sehr merkbeschränkt sein. Mal ganz abgesehen davon das ich nicht glaube das der Vermieter die krasse Vorgeschichte der Wohnung einfach verschweigen darf.

    Das wird auch der Grund sein warum der Vermieter Stein und Bein am Mietvertrag festhält, der weiß genau das er die Wohnung so schnell nicht mehr an den Mann bringen kann.

  7. 7
    JCL says:

    Wenn nichts vorher greift (§ 543 BGB; § 314 BGB)(§ 563a BGB führt ja nicht zum gewünschten Ergebnis einer fristlosen Kündigung) dann greift doch zumindest der Wegfall der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB.

      Geniale Idee: Drei Leichen unter den Begriff „Störung der Geschäftsgrundlage“ zu subsumieren. 8-) crh

  8. 8
    Tourix says:

    KLarer Fall.
    Der Vermieter kann wegen Lärmbelästigung kündigen
    (außer es wurde ein Schalldämpfer verwendet).

    @ matze
    Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Mietinteressenten auf die Vorgeschichte der Wohnung aufmerksam zu machen. Dazu gibt es auch ein Urteil.
    Wenn der Mieter nachträglich davon hört und nicht in der Wohnung bleiben möchte, muss er eben fristgerecht kündigen.

  9. 9
    Kel says:

    Na ob man sowas als „unterhaltsam“ bezeichnen kann ?

  10. 10
    Jo Katterturm says:

    Nun, so verschmutzt, wie die Wohnung jetzt ist, dürfte sie unbewohnbar sein bzw. eine weitere Nutzung unzumutbar, was eine außerordentliche Kündigung schon mal möglich machen sollte. Die entgangenen Mieteinnahmen müsste der Vermieter dann aber vom Verursacher einklagen, was idR der Ehemann ist. Unter dem Strich hat der Mann also nicht gespart. Lediglich für den Fall, dass das Erbe der Frau nicht vollständig an ihn fällt (oder ihre Haftpflicht dafür geradesteht), würde er u.U. mit einem Plus aus der Sache rauskommen.

  11. 11
    gb says:

    @Tourix: Muss so bei einer Kuendigung wg. Laermbelaestigung nicht eine (hier offensichtlich ausgeschlossene) Wiederholungsgefahr bestehen? ;)

  12. 12
    Tourix says:

    @ gb
    Ups, na die wird es hoffentlich nicht geben.

    @ Jo Katterturm
    Es gibt Firmen, die sich auf die Reinigung von derartigen Sauereien (meist Brandschäden) spezialisiert haben.
    Die Ferkeleien (Blut, Rauch, etc.) werden dann meist mit einem Sandstrahler und weichem Strahlmittel (Maisschrot oder ähnliches) gereinigt.

  13. 13
    Das Ich says:

    Yup, wer sagt, dass er das Erbe antritt? Dann muss er zumindest due Sauerei die die Frau mit umherspritzenden Körperflüssigkeiten angerichtet hat, nicht tragen.
    Drum prüfe wer sich ewig bindet…

  14. 14
    gb says:

    @Tourix: Wer weiss, Maenner geraten doch oft wieder an denselben (oder immerhin aehnlichen) Typ Frau…

    @Das Ich: zaehlen nicht Schadenersatzforderungen auch zur Forderung aus dem Mietvertrag und koennen gegen *beide* Mieter geltend gemacht werden? ok, hier nur gg. den ueberlebenden ;)

  15. 15
    trulla says:

    Hmm, ich bin Laie – ich bitte zu entschuldigen, wenn ich falsch liege. Aber wenn die Eheleute den Miet-Vertrag gemeinsam mit dem Vermieter geschlossen haben, dann geht der Vertrag ja nicht automatisch auf den Ehemann über (im Sinne des Vererbens). Sondern der Vertragspartner ist tot. Dementsprechend – müsste ein neuer Mietvetrag geschlossen werden, den der verwitwete Ehemann ablehnen kann?

  16. 16
    MaxR says:

    Die GbR „Eheleute X“ besteht nicht mehr, da ein Leut die GbR verlassen hat, also auch nicht mehr die Verträge, die mit dieser GbR geschlossen wurden? Käme ggf auf den Wortlaut des Mietvertrags an.

  17. 17
    Harald Boibe says:

    Mietrechtlich wirklich äußerst interessant, vor allem die Frage der Schönheitsreparaturen! Welches Kaliber und welche Projektilart hatte denn die Waffe? Davon hängt es doch sicher ab, ob die Projektile (und auch gewisse Anteile menschlichen Gewebes) im Mauerwerk stecken oder nur auf der Tapete. Mit Sicherheit verkürzen sich die Fristen für Schönheitsreparaturen. Und zu Trulla: Doch, doch! Mietverträge werden „vererbt“, und der Mann war ja vermutlich ohnehin auch Hauptmieter. Der hat wirklich ein schweres Schicksal: Angeschossen, Kinder tot, Frau tot und dann auch noch Fristen für Schönheitsrepataturen verkürzt!!! Mann, ey.

  18. 18
    blindcoder says:

    Da sogar der Tod eines alleinstehenden Mieters fuer dessen Erben keinen aussergewoehnlichen Kuendigungsgrund darstellt, duerfte diese Frage recht einfach zu klaeren sein.

  19. 19
    Der schnelle Jochen says:

    Sieben Treffer und er lebt noch? Also eine Kunstschuetzin war sie ja nicht gerade.

    In seiner Situation waere der Mietvertrag wirklich das Letzte, worueber ich mir Gedanken machen wuerde.

  20. 20
    marissa says:

    Schade, dass wir mehr an das Geld immer denken, als an den Menschen. Und das ist eine echte menschliche Tragödie.