Vatikansprecher Padre Federico Lombardi versicherte am Freitagabend, dass der Papst „mit der Sache nichts zu tun habe“.
Quelle: BR-online
Genau diese Formulierung habe ich vergangene Woche schon einmal gehört. In der Verhandlung vor der Verkündung eines Haftbefehls durch den Ermittlungsrichter.
Wollen Sie damit sagen, der Papst habe kleine Kinder mißbraucht?
Sollte sich das Zitat auf den Mißbrauchsfall im Erzbistum München-Freising beziehen, so klingt das in der Süddeutschen wesentlich vorsichtiger:
In der Gemengenlage schlimmer Verbrechen, Spekulationen und aufgescheuchter öffentlicher Empörung sollte man doch als Strafrechtler mehr Zurückhaltung üben. Das fordern Sie doch sonst hier auch ein.
Für den Kirchenaustritt werden in einigen Bundesländern Verwaltungsgebühren erhoben (bis zu 50 EUR).
Kann man diese Kosten anschließend als Schadensersatz bei der Religionsgemeinschaft geltend machen und ggf. erfolgreich einklagen?
Nur beim eigenen Mandanten gilt die Unschuldsvermutung ;)
Durch welche unerlaubte Handlung zu Ihrem Nachteil ist Ihnen denn durch Ihre Religionsgemeinschaft ein kausaler Schaden entstanden?
Einfach mal nachdenken, das schadet nicht.
@RALupo:
Bei vielen Betroffenen fand der Eintritt als Minderjähriger ohne eigene Zustimmung statt. Also sollten die Betreiber der „Abofalle“ doch für die Kosten des rechtswirksamen Austritts aufkommen müssen.
Völlig richtig – hier hätte Ratzinger eindeutig frühzeitig zu generalpräventiv wirkenden Maßnahmen greifen müssen. Opferschutz geht vor Täterrecht!
@Don:
Ymmd! Und ich darf noch nicht ‚mal sagen, warum. :-)
Die brauchts auch nicht. §§ 1629 BGB, schon mal gehört?
Der Papst hat natürlich eine Menge damit zu tun. Denn er ist das Oberhaupt eines Ladens, dass sich aufgrund Massenmissbrauchs und -vergewaltigung von unschuldigen und hilfslosen Kindern nicht nur in einem Land verantworten muss. Da reicht es nicht, sich ins stille Kämmerlein zu verkriechen und einen Rosenkranz an den anderen zu reihen.