Die Kölner Justiz spart, wo sie kann. Auch an der Größe und Qualität der Umschläge, mit denen Strafakten verschickt werden:
Ich möchte mir nicht den Anpfiff anhören, wenn wir eine Ermittlungsakte derart unzureichend verpackt an die Staatsanwaltschaft zurück schicken würden.
In diesem Fall hat ein aufmerksamer Postbediensteter mittels eines stabilen Plastikumschlags verhindert, daß das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt werden muß, weil die Akte auf dem Postweg von Köln nach Berlin im Alt-Papier-Nirwana verschwunden ist.
PS:
Hier ist noch so einer. Nicht daß sich hier jemand mit einem Augenblicksversagen herausreden will.
Ist es tatsächlich so, daß bei einer „verschwundenen“ Akte das Verfahren sich in Luft auflöst? Dann wäre es doch gut, wenn die auf dem Postweg verloren geht.
Gibt es denn immer eine Kopie bei der StA zur Sicherheit?
Wäre doch sonst zu schön. Aber ansonsten bekommt der Anwalt auch nie wieder Akten per Post verschickt, kann ich mir vorstellen.
Wär ja echt zu schwer die Akte bei der StA zu scannen und als DVD zu versenden….
Die Antworten zu den Fragen von Warze und Kai würden mich auch mal interessieren.
Vielleicht sollte man mit den Postlern mal ’n freundliches Wort reden. Diese Tüten, was das immer kostet, nichtwahr. ;)
in beiden Fällen als Päckchen zu 3.90EUR verschickt.
Da ist aber noch viel Sparpotential drin – ich will hier aber keine unnötigen Ideen verbreiten.
#k.
@crh: Ich zeige ebenfalls Interesse an den Fragen von Warze, Kai und doppelfish. Auch wenn Sie im Urlaub sind, so sind Sie noch nicht „entlassen“…
Gruss
Bei Gerichten und der StA wird im Falle des Versendens der Akte regelmäßig ein sogenanntes Retent angelegt, in dem der „Versandschein“, eventuell nicht mitversandte Dokumente und in der Regel auch eine Kopie der wichtigsten Aktenteile verbleibt. Mir ist bislang nicht zu Ohren gekommen, dass bei Verlust tatsächlich schon mal eine Einstellung herausgekommen ist (mit der Bitte um evtl. Korrektur an CRH und die mitlesenden Staatsanwälte) ;)
Aber ganz Recht: Sollte beim Versand an einen Anwalt öfters mal ein Verschwinden dokumentiert sein, gibt’s eben Akteneinsicht für diesen ggf. nur noch in der StA…
@ daniel: dass dort wichtige aktenbestandteile verbleiben, halte ich für ein gerücht. sonst müssten die staatsanwaltschaften nicht regelmäßig bei verteidigern anfragen, obs sie sich von deren aktenkopie mal schnell ne kopie machen dürfen, weil die originalakte „verschwunden“ ist.
richtig ist allerdings, dass der verteidiger, bei dem regelmäßig akten verschwinden, in zukunft einsichtnahme auf der geschäftsstelle nehmen darf.
Ich habe neulich bei der Post einige Sachen bestellt die in einem ähnlich zugerichteten Umschlag angekommen sind. Auch hier war mit einem Plastikbeutel „nachverpackt“ worden.
Sowas schafft also nicht nur das LG Köln, auch die Deutsche Post selbst.
Wieso verschickt die Justiz (unversicherte) Päckchen für 3,90 EUR?
Bei dem Sendungsaufkommen dürfte die Post auf Nachfrage einen Tarif um 3 EUR pro versichertem Paket anbieten.
Mit der Ersparnis kann man feinste, doppelwellige Pappkartons kaufen.
@RA: Die Akte kann ja auch gut und gerne „im Hause“ verschwinden (oder der Refi verschlampt sie). Der Umstand, dass der Verteidiger dann schon eine Aktenkopie hat, zeigt ja, dass sie nicht auf dem regulären Postweg zur Akteneinsicht abhanden gekommen ist (höchstens auf dem Rückweg). Ausserdem verbleibt ja die Frage, was die Geschäftsstelle vor Versand der Akte für wichtig hält ;)
Das Retent wird bei Rückkehr der Akte auch wieder aufgelöst (und ggf. eingegangene Post nachsortiert), steht also danach nicht mehr zur Verfügung.
Ein Schelm, wer annimmt, dass die stabilen Umschläge dot verweilen, wo auch die Spundwände hingekommen sind.
Köln ist in Bezug auf die Verwaltung und die Behörden ein ganz besonderes Kapitel. Das geht im Großen und Ganzen weit über das Maß hinaus, was noch akzeptabel ist.
Und die Refinanzierung der Haushaltslücken über Verkehrsbulletten langt hinten und vorne nicht obwohle es an Unverschämtheit nicht zu überbieten ist.
[…] sollte man stabil verpacken, damit sie zuverlässig beim Verteidiger ankommen. Und nicht unterwegs zerflettert werden oder gar verloren […]