Nachteile für Nichtraucher und Abstinenzler

Die neuen Ideen, die man im Zusammenhang mit der Erhöhung der ALG-II-Sätze derzeit hat, diskriminieren doch eigentlich die Gesunden unter den Harzies: Die Streichung der Gelder für Alkohol und Tabak führt bei Nichttrinkern und/oder Nichtrauchern zu einer realen Kürzung der Bezüge. Schließlich fehlen ihnen ja nun die 20 Euro beim Einkauf z.B. von gesunden Lebensmitteln.

Andererseits: Rauchen und Saufen zu subventionieren kann es ja nun auch nicht sein.

Ich bin verwirrt.

Dieser Beitrag wurde unter Off Topic veröffentlicht.

11 Antworten auf Nachteile für Nichtraucher und Abstinenzler

  1. 1
    taminator says:

    Pssssst!

    Sonst kommt womöglich noch jemand auf die Idee, diese in den jetzigen H4-Beträgen enthaltenen Anteile von den Nichtrauchern und Nichttrinkern zurückzufordern.

  2. 2

    :-)

    Man kann eben alles begründen. :-)

  3. 3
    Jan says:

    Wenn man lange genug mit der Statistik jongliert, kommt am Ende so etwas heraus.

    Aber ich persönlich bin zuversichtlich, dass diese bösartige Unverschämtheit der Bundesregierung mit Verve vom BVerfG um die Ohren gehauen werden wird.

  4. 4
    Caminho says:

    Aber es fehlt den Nichtrauchern und Nichttrinker ja nichts, der Regelsatz wird doch nicht gekürzt. Die 20 € hatten sie vorher ja auch nicht.

    @ Jan: Wie kommst Du darauf?

  5. 5
    ckwon says:

    Gekürzt wird seit Einführung. Nennt sich Inflation.

  6. 6
    Nick says:

    Meine Glaskugel meint: ALG-2-Bezieher werden künftig verpflichtet, ihre Gewohnheiten exakt zu dokumentieren, der Wahrheitsgehalt wird durch (unangekündigte) Hausbesuche geprüft (Zigarettengeruch, Vorhandensein von Aschenbechern, Alkoholfahne, Leergut etc.). Bei Hinweisen auf Alkohol- und/ oder Zigarettenkonsum wird dies auch rückwirkend unterstellt und insoweit ein Rückforderungsbescheid erlassen. Der zukünftige Leistungsbezug wird diesem Personenkreis gekürzt, weil ansonsten anzunehmen ist, dass Mittel der Grundsicherung zweckfremd verwendet werden.

  7. 7
    mir says:

    Ich verstehe diese halbherzigen Ansätze nicht. Man kann Hartz4 doch auch so berechnen: Man orientiere sich an dem Bedarf, den *Alkoholiker* mit den niedrigsten 15 % an Einkommen ausgeben, streiche davon aber dann wieder Alkohol, Zigaretten und gesundheitliche Folgekosten.

    Naja, vielleicht kommen sie ja bei der nächsten Neuberechnung drauf.

    Amerika, Du hast es besser. Praktisch keine Sozialsysteme, dafür sitzt halt 1 % der Bevölkerung im Knast. Wenn man’s so sieht, sind die Geschäftsaussichten für Strafverteidigern glänzend.

  8. 8
    fernetpunker says:

    Ich find das auch nicht gut, dass die ganzen Raucher und Trinker jetzt abstinent werden müssen.

  9. 9
    JJ Preston says:

    @mir
    1 % der Amerikaner sitzt im Knast? Hm… Ich hätte schwören können, es gäbe mehr Schwarze in den USA.
    (Nur zur Klarstellung: Diese Aussage ist gemünzt auf die Strafverfolgungs- und Justizehörden in den USA, nicht auf die Lebensläufe der nicht-europäisch-stämmigen US-Bevölkerung.)

  10. 10
    Danny says:

    Viel fetziger: Das Substitut für die alkoholischen Getränke.

    „Anders als der Alkoholgehalt gehört die Flüssigkeitsaufnahme an sich zum existenzsichernden Grundbedarf. Deswegen wird, nachdem die Position für alkoholische Getränke entfällt, an anderer Stelle ein Betrag für eine entsprechende zusätzliche Menge nichtalkoholischer Getränke regelsatzerhöhend aufgeschlagen (2,99 Euro für Mineralwasser).“
    (http://www.bmas.de/portal/47918/2010__09__24__zentrale__informationen__sgb2.html)

    Grob überschlagen ergibt das monatlich ca. 20 Liter Mineralwasser zusätzlich, mit dem man den bisherigen Alkoholkonsum kompensieren kann. Wie viel Klaren sollte man denn von den 8,11 EUR kaufen, dass diese Rechnung aufgeht?

  11. 11
    Kand.in.Sky says:

    wie bitte? Erhöhung?? Mehr Geld???
    Spätrömische Dekadenz hoch drei, ist das!

    #k.