Nazis auf den Campingplatz

Das Landgericht Frankfurt (Oder), Zivilkammer 2, hat abgewägt:

Auf der einen Seite stand das Persönlichkeitsrecht und der Schutz der „Individualsphäre“ des Neo-Führers der NPD Udo Voigt. Dem stand das Recht des Hoteliers gegenüber, sich seine Gäste aussuchen zu dürfen.

Dem Herrn Voigt paßte es nicht, daß das Hotel Esplanade in Bad Saarow ihn ihn nicht beherbergen wollte. Das hat den Herrn Voigt so gekränkt, daß er eine gerichtliche Klärung dieses Rauswurfs herbeigeführt hat. Hat aber nicht so funktioniert, wie sich der Herr Voigt das vorgestellt hat:

Bei einer Abwägung zwischen den Rechtsgütern Voigts und denen des Hotels sei die Kammer zum Ergebnis gekommen, „dass die Rechtsgüter des Klägers nicht überwiegen“, sagt Peine. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass das Hotel „in Sorge ist um sein Image und seine Außenwirkung“, betont der Richter. Was er damit meint, ist offenkundig: Es könnte den Ruf des Esplanade schädigen, sollte sich der Vorsitzende der rechtsextremen Partei dort einquartieren.

berichtete der Tagesspiegel.

Existentiell ist die Entscheidung für den Neo-Führer nicht. Es gibt doch im Lande Brandenburg eine Menge schöner Campingplätze.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Politisches veröffentlicht.

10 Antworten auf Nazis auf den Campingplatz

  1. 1
    Peter says:

    Als nächstes wird man ihm dann wohl einen Stern auf die Jacke nähen oder etwas auf den Arm tätowieren.

  2. 2
    JLloyd says:

    So sehr ich dabei auch vor Schadenfreude grinse, ein ungutes Gefühl bleibt: Wie hätte das LG entschieden, wenn es sich z.B. um einen Unsympathen mit afrikanischem, nahöstlichem oder permanentem Migrationshintergrund gehandelt hätte ? Gibt es bei der Hotellerie keinen Kontrahierungszwang wie z.B. beim Beförderungsgewerbe ? Und falls ja, wo hört er auf ? Bei den Taxlern erst bei konkreter Gefahr für Leib & Leben, wovon im speziellen Fall allenfalls abstrakt die Rede sein kann.

  3. 3
    alter Jakob says:

    So wie ich den Beitrag lese, hat das Geriocht ja auf die Aussenwirkung abgestellt. Das Problem ist hier doch, dass Voigt sogar überregional bekannt ist und keinen Hehl aus seiner mMn üblen Gesinnung macht. Ich denke auch nicht, dass das Hotel einen gleichwertig bekannten Terroristen oder Linksradikalen aufnehmen muss. Und sicher auch niemanden mit verdreckter und zerrissener Kleidung. Eben Aussenwirkung der Gäste…

  4. 4
    Lexus says:

    @JLloyd: Jemand mit afrikanischen Migrationshintergrund hat sich diesen nicht ausgesucht, aber Herr Voigt ist sehr wohl dafür verantwortlich was er sagt und wie er auftritt.

    Von daher hinkt der Vergleich ein wenig

  5. 5
    Lord says:

    Ich hab 10 Jahre auf nem brandenburgischen Campingplatz gearbeitet. Haben Faschos nach einem Platz gefragt waren wir immer ausgebucht, reiner Zufall. Solange man sich seine Gäste aussuchen kann…
    War doch nett vom Hotel Herrn V. VOR Anreise mitzuteilen daß er nicht erwünscht ist. Ich hätte ihn ankommen lassen und ihm dann Hausverbot erteilt…

  6. 6
    RA Neldner says:

    @Lord: Nach einer Zusage des Hotels wäre es sehr schwer gewesen, ihn wieder rauszuschmeißen. Das Gericht hatte auch auf Vertragsfreiheit abgestellt. Die gilt aber nur so lange, bis ein Vertrag geschlossen ist. Danach gilt, dass Verträge auch eingehalten werden müssen.

  7. 7
    Das Ich says:

    Jaja, Kindermörder dürfen zum EugH(MR)und alles ist gut wenn sie gewinnen und irgendwelche unwichtigen Politiker einer legalen Partei müssen bekämpft werden.
    Manchmal habe ich das Gefühl, dass Anwälte ein sehr gestörtes Verhältnis zur Realität haben.

      Vielleicht haben Anwälte – anders als manche Mitglieder der einmaleins-fernen Schichten – aber auch schlicht die Gabe, zwischen Bananen und Gurken zu unterscheiden. crh
  8. 8
    Andi says:

    @peter
    Noch weiter daneben ging wohl nicht?

  9. 9
    doppelfish says:

    Warum treffen die sich denn nicht einfach zuhause? Ist ja jetzt leicht zu finden. Gerade für die einmaleins-distanzierten Mitglieder.

  10. 10
    Das Ich says:

    Unzutreffende Polemik: Vielleicht haben Anwälte – anders als manche Mitglieder der einmaleins-fernen Schichten – aber auch schlicht die Gabe, zwischen Bananen und Gurken zu unterscheiden. crh