Nicht ideal gelaufen

Es war der Zeitpunkt der Abrechnung. Am 20. Tag des Prozesses gegen die wegen eines Molotowcocktail-Wurfes angeklagten Yunus K. und Rigo B. nahmen Verteidigung und Richter den Ermittlungsführer der Polizei in die Mangel. Der 38-jährige Staatsschutzbeamte Mario G. räumte schließlich Versäumnisse ein. Die Ermittlungen seien „nicht ideal gelaufen“.

berichtet Konrad Litschko in der taz.

Nicht ideal, weil:

Das sei in der Fließbandarbeit des 1. Mai wohl untergegangen, räumt Mario G ein.

Die Leute per Fließbandarbeit in den Knast stecken und mit einem Schwurgerichtsverfahren überziehen. Tolle Wurst.

Und noch so ein Klops:

Ob er damit sagen wolle, bohrt Verteidiger Stefan König nach, dass er nicht ausreichende Kapazitäten zur Verfügung gehabt habe, um das Verfahren angemessen zu bearbeiten? „Wenn Sie so wollen, ja“, brummelt Mario G. Es habe allerdings auch keinen Anlass gegeben, an den „sehr detaillierten“ Aussagen zweier Polizisten – der Hauptbelastungszeugen – zu zweifeln.

Kein Anlaß zu Zweifeln. Das kennt jeder Verteidiger, der es mit Polizeizeugen vor Gericht zu tun hat.

Es bleibt zu hoffen, daß dieses Verfahren in die Lehrbücher eingeht. Und zwar in die von Polizeibeamten, Richtern und Staatsanwälten.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

Eine Antwort auf Nicht ideal gelaufen

  1. 1
    Max says:

    …und was ist nun rausgekommen???

      Noch nichts. Das Urteil kommt noch. crh