Nicht so eilig

Die Staatsanwaltschaft hat Zeit. Der Vorfall ereignete sich am 19. August 2010. Am 11. September findet sich folgender Vermerk in der Akte:

Die Akte konnte also noch weitere fünf Wochen warten, bis sie weiter bearbeitet werden sollte. Das geschah dann am 24. November 2010. Es wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.

Der Medizinmann soll feststellen, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder gegen den Willen der – heroinabhängigen – Frau erfolgte. Das ist ja dann nicht so eilig.

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2 Antworten auf Nicht so eilig

  1. 1
    RA JM says:

    Gut Ding will eben Weile haben – und so lange der Mandant nicht in U-Haft sitzt …

  2. 2
    izzy says:

    Na ja, da wird sich der Vertreter gedacht haben „Is‘ schon drei Wochen her, da sieht man eh‘ keine blauen Flecken mehr“…