Nein-nein, der Mandant hat keinen anderen niedergeschlagen.
Der Mandant ist auch nicht niedergeschlagen und nicht niedergeschlagen worden.
Ganz im Gegenteil:
Über diese Nachricht wird er sich freuen:. Die Justizkasse hat die Kosten niedergeschlagen.
Auch das gehört zu einer Strafverteidigung: Dem Mandanten nach der Überbürdung der Verfahrenskosten zur Seite zu stehen. Selbst dann, wenn es sich in solchen Fällen immer um Mandanten handelt, die das Honorar für diese Arbeit mit Sicherheit nicht zahlen können.
Den selben Text hatte ich vor geraumer Zeit auch erhalten. :) Also bedeutet das: dass die Forderung jederzeit wieder Eintreibbar ist?
Aber nach der Entlassung wird dann gepfändet, oder?