Jahresarchive: 2010

Das Bier vom Rechtsreferendar

„Die eigentliche Idee kam mir, als ich im Bett lag.“

zitiert der Tagesspiegel den Herr Ref. Iur. Sebastian Jacob. Bier trinken für den Regenwald war nicht sein Ding. Neukölln hat nach Ansicht des Trinkers angehenden Voll-Juristen das Bier nötiger als der Wald in Dzanga Sangha.

Quartiermeister

Deswegen verkauft Herr Jacob nun das Sozialbier „Quartiermeister“ und von jedem Kasten gehen drei Euro an soziale Projekte in Neukölln.

Gute Idee. Prost!

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Freibrief für Ausländer

Die deutschen Ermittlungsbehörden kapitulieren, sobald ein (mutmaßlicher) Straftäter vom Ausland aus agiert.

Giese und sein Vater, mit dem er gemeinsam eine Kanzlei führt, sind vielmehr selbst die größten Opfer eines Identitätsdiebstahls. Ihre Internetadresse rechtsanwalt-giese.de wurde für die Spam-Mail nahezu passgenau als rechtsanwalt-giese.info beziehungsweise ra-giese.info kopiert und fortan als Mailserver für zehntausende Betrugsmails benutzt. Geht man der Registrierung dieser ansonsten inaktiven Adressen nach, landet man bei einem russischen Server und einem Mihail S. Larimov als Betreiber der Seite. Geschäftsadresse: Moskau

[…]

Natürlich ermitteln auch wir wegen Betrugs gegen unbekannt“, sagt Claudia Krauth, Sprecherin der über das „frei erfundene“ Aktenzeichen in dem Schreiben ebenfalls betroffenen Staatsanwaltschaft Stuttgart. „Dass wir jemanden finden, den wir tatsächlich belangen können, ist etwas anderes.“

Tolle Wurst. Man muß sich also nur soweit von dem Schreibtischstuhl eines deutschen Staatsanwalts aufhalten, daß er aufstehen müßte. Werde ich mir merken …

Quelle: Tagesspiegel

Danke an HU für den Hinweis.

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JVA für Querdenker?

Nicht jeder, der querdenkt, kommt in den Knast. Versprochen.

Foto: Rechtsanwalt Tobias Glienke

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Weltnaturerbe

Auch aus der Ferne beeindruckend.

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Radweg, auf Italienisch

Die norditalienischen Radwege sind auch nicht mehr das, was sie früher einmal waren.

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Herbst

Eigentlich gibt es keinen ernsthaften Grund, wieder an den Schreibtisch zurück zu kehren.

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Spektakuläre Schlucht

… und nicht ganz ohne Risiko.

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Ich bin hier

Ca. 50 km, 1.500 hm. Mit Blick auf Heiner.

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In der Ruhe liegt die Kraft

… denkt man sich wohl beim Amtsgericht Tiergarten.

Es ging um eine Kaffeedose. In einem Männerwohnheim, Oktober 2009. Nachts um halb zwei. Die Dose mutierte im Verlauf einer szenetypischen Kommunikation zu einem gefährlichen Werkzeug.

Das Ganze endete schließlich mit einem Ermittlungsverfahren und einer Anklageschrift, die mit folgendem Hinweis endete:

Die Staatsanwaltschaft schickt diese Anklageschrift Ende 2009 an das Gericht. Also von der zweiten Etage des Kriminalgerichts in die dritte. Das Gericht hatte nun die Aufgabe, diese Anklage dem Männerwohnheims-Insassen zuzustellen.

Genau das hat der zuständige Richter dann auch der Geschäftsstelle aufgegeben. Im Juli 2010.

Es ist atemberaubend, mit welchen Ruhe das Gericht an das Verfahren herangeht, in dem es um mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe geht.

Aber dem Angeschuldigte wird aufgegeben, binnen einer Woche zu dieser Anklageschrift Stellung zu nehmen und Beweisanträge zu formulieren. Ja, nee, is klar.

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Von nun an ging’s bergab

Per Strafbefehl wurde der Mandant zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Dagegen hat er Einspruch eingelegt.

Nach einer zweiseitigen Verteidigungsschrift und einer halbstündigen Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht wurde der Mandant freigesprochen.

Gegen diesen Freispruch hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Aus der Berufungsbegründung:

Es ist unstreitig … (ist es gerade nicht!);
es bestehen keine vernünftigen Zweifel … (auf Seiten der Verteidigung durchaus reichlich!)
mit kriminalistischer Erfahrung … (aber ohne belastbaren Belege)
als Schutzbehauptung zu werten … (was nicht widerlegt werden kann, ist eben eine Schutzbehauptung)
hingegen nahezu ausgeschlossen … (heißt: kann nicht vollständig ausgeschlossen werden)
lebensfremd … (wo leben die denn?)

In der Besprechung vor der Berufungshauptverhandlung bietet der Richter an: Geständnis und dann gibt es nur 60 Tagessätze, statt der ursprünglichen 70. Der Mandant lehnt nach Beratung ab.

Der Richter bietet 50 Tagessätze. Der Mandant lehnt nach Beratung ab.

Die Staatsanwältin weigert sich, über eine Einstellung nach § 153 a StPO nachzudenken.

In der Beweisaufnahme werden drei Zeugen gehört. Und ein Sachverständiger. Dann wurde die Sitzung unterbrochen.

Der Richter bietet die Einstellung nach § 153 a StPO an. Die Staatsanwältin will mitmachen, aber nur gegen Auflagenzahlung in Höhe von 2.000 Euro.

Der Verteidiger zeigt ihr einen Vogel wendet ein, der Mandant lebe von ALG II (359,00 Euro monatlich). Die Staatsanwältin bietet 1.500,00 in sechs Raten zu 250,00 Euro.

Der Mandant lehnt nach Beratung ab.

Das Gericht unterbricht die Hauptverhandlung und setzt zwei Fortsetzungstermine fest.

Es geht u.a. um die Frage, was sich in einem Cache des Firefoxbrowsers befindet, wie das da rein kommt und ob der Nutzer darauf (freien) Zugriff hat. Der Richter hat sich aber von dem Sachverständigen erklären lassen, was ein Browser ist, wie Bilder einer Website dargestellt werden und wozu ein Cache taugt bzw. nicht taugt.

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