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Jahresarchive: 2010
Dauermandat
Zwei Nachbarn und eine Garage. Der eine stellt sein Auto in die Garage, der andere seines draußen davor. Über den Beginn einer jahrelangen Freundschaft berichtet der Berliner Kollege Ralf Mydlak.
Diese Konstellation ist erfreulich für jede Sorte Anwalt. Der Zivilist freut sich über Unterlassungs- (Parken, s.o.) und Beseitigungsansprüche (Laubbaum) und der Verwaltungsrechtler berät gern über Abstandsflächen von Carports und Bauerlaubnisse für Pools. Und wenn die beiden dann durch sind, kommt der Strafverteidiger an die Reihe; erst wegen Beleidigungen, später dann Sachbeschädigungen und irgendwann fangen die Körperverletzungen an.
Nicht nur Steuerberater behalten ihre Mandanten über Jahre …
Keine geschickte Verteidigung
Aus den Gründen eines Urteil:
Im Hinblick auf seine Frau gibt er etwa an, diese sei psychisch gestört, das zeige sich beispielsweise darin, dass sie die Treppen zu ihrer Wohnung hinaufgehe, statt den Aufzug zu benutzen.
Da ist durchaus noch Raum für eine Optimierung künftiger Stellungnahmen.
Freispruchsberufung
Das sind die Fälle, die kein Nichtjurist versteht. Vor allem nicht der freigesprochene Mandant:
Staatsanwalt und Verteidiger waren sich einig am Ende der Beweisaufnahme. Und so sah es dann am Ende der Schlußvorträge aus:
Der Richter schloß sich den überzeugenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung an:
Ein paar Tage später dann das hier.
Ich kann mich noch so intensiv abmühen, der Mandant begreift’s nicht. Die Worte, die er mir entgegen hält, sind nicht zitierfähig. Im Grunde und besonders in diesem Fall kann ich mich dem nur anschließen.
Das ist das Strafprozeßrecht, wie man es liebt.
Staatsanwaltliche Öffentlichkeitsarbeit
Nach meiner Auffassung hat die staatsanwaltliche Öffentlichkeitsarbeit in Ermittlungsverfahren keine bzw. nur ganz unzureichende Rechtsgrundlagen. Das Ermittlungsverfahren ist nach dem Konzept unseres Strafprozesses nicht-öffentlich. Die per Richtlinien (etwa Nr. 4a und Nr. 23 RiStBV) gegebenen Regelungen sind nur Verwaltungsvorschriften und werden im Einzelfall offenbar auch nicht hinreichend beachtet.
berichtet Prof. Dr. Henning Ernst Müller im beck-blog über eine Tagung zum Thema „Medien und Kriminalität“, die an der Deutschen Richter Akademie in Trier in der vergangenen Woche stattfand.
Ein Problembewußtsein scheint grundsätzlich vorhanden zu sein.
Aber es gibt eben auch Staatsanwälte, die keine Probleme haben, Details aus einem Ermittlungsverfahren auszuplaudern. Gerd Neuber, Staatsanwalt aus Darmstadt, scheint einer von der Sorte zu sein, die den Wert eines Persönlichkeitsrechts noch nicht so richtig begriffen hat.
Gert Neuber ist derjenige Staatsanwalt, der die HIV-Infektion einer inhaftierten Tatverdächtigen an die Medien verraten (sic!) hat.
Vor diesem Hintergrund fordert Prof. Müller eine klare gesetzliche Regelung der Kompetenzen der Staatsanwaltschaften, was die Information der Öffentlichkeit angeht.
Dem möchte ich mich anschließen – denn ohne klare Regeln, am besten gleich mit Sanktionsandrohung, bekommt man solche Plaudertaschen bei der Staatsanwaltschaft wie Gerd Neuber nicht zum Schweigen.
Ergänzung:
So sieht das in der Praxis der Hamburger Polizei aus.
Gefühle eines Richters
Richter K. nimmt Stellung zu einem Ablehnungsgesuch (vulgo: Befangenheitsantrag):
Ich fühle mich nicht befangen.
Ob Richter K. das nun in einer Stellungnahme formuliert oder seinem Frisör (alternativ: einer Parkuhr) erzählt, hat eigentlich genau dieselbe Relevanz.
Denn:
Es kann dahingestellt bleiben, ob der abgelehnte Richter im Grunde tatsächlich befangen ist. Die Befangenheit ist ein Zustand eines Richters, der seine vollkommen gerechte, von jeder falschen Rücksicht freie Einstellung zur Sache, seine Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen kann (BVerfGE 21, 146 = NJW 1967, 1123). Ein solcher Zustand kann in der Regel – wie auch vorliegend – nicht mit hinreichender Sicherheit bewiesen werden.
Daher ist die Ablehnung schon begründet, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen. Es ist also nicht erforderlich, daß der Richter in der Tat parteilich oder befangen ist. Ob der abgelehnte Richter sich selbst für unbefangen hält oder er für Zweifel an seiner Unbefangenheit Verständnis aufbringt, ist deshalb ebenso bedeutungslos (BVerfGE a.a.O.; BVerfGE 32, 288 (290) ).
So lautet unser Textbaustein, den ich vor mehr als zehn Jahren von dem verehrten Kollegen Gerhard Jungfer abgeschrieben habe. Es ist aber nicht jedem gegeben, uralte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu verstehen.
Schwarzes Bildgirl
Sie hat schon lange keine Hemmungen mehr: Bild-Gerichtsreporterin Alice (67) aus Köln läßt alles mit sich machen.
Quelle: Titanic
Sensibler Rassist
„Der Kern des Problems ist der faschistische Islam, die kranke Ideologie von Allah und Mohammed, die niedergelegt ist im islamistischen ,Mein Kampf‘, dem Koran.“
Das ist das Statement eines Rassisten.
„Es wird gesagt, dass Sie Aussagen in den Medien machen, aber hinterher einer Diskussion aus dem Weg gehe. Es sieht so aus, dass Sie das auch heute wieder tun.“
Und das die Feststellung seines Richters.
Der Rassist ist etwas empfindlich und fühlt sich einem befangenen und parteilichen Richter ausgesetzt.
Zitate aus einem Artikel von Gunda Schwantje in der taz
Post vom Mandanten
Wie wärs du hirnverbrannter VollHirnie? Du hättest alles einfach verhindern können. Du raubst mir aber lieber mein Leben. Du zeigst permanent deine Übergalaktische Borniertheit und begreifst nicht die Auswirkungen die dadurch auf mich zukommen. Leck mich am Arsch Mann. Ich bin dich so leid. Ich kenne keinen Juristen der es schaffen wird diese Existenz zu überleben. Für gute Menschen wie mich geht es allerdings weiter. Nicht für schwerkriminelle Arschlöcher die mir mein Leben verderben wollen und dank Arschlöchern wie dir auch sehr erfolgreich damit sind!
Aufmerksame Leser dieses Blogs werden diesen Mandanten „kennen“. Es ist mir immer wieder eine Freude, seine eMails zu lesen. Auch in den nächsten Jahren noch …
Statt Sicherungsverwahrung
Man hat ihn aus der SV entlassen müssen. Nun wohnt er im Kiez:
Und alle Nachbarn wissen Bescheid …
Frech kommt …
… erst in den Knast, dann vor den Strafrichter.
Den Einbruch gab er zu. „Eigentlich wollte ich ein Zimmer durcheinanderbringen“, sagte der 28-Jährige. Der Safe habe ihn dann aber gelockt. Er rief übers Haustelefon die Rezeption und klagte, er habe den Tresor-Code vergessen. Ein Hotel-Techniker half, der Italiener gab Trinkgeld und fand laut Anklage im Tresor 350 Euro, Pässe und einen Laptop. Das Geld nahm er, neben den Rest legte er einen Zettel: „Fuck you“.
berichtet der Tagesspiegel.
Ich möchte nicht in der Haut des Hotel-Technikers stecken.