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Jahresarchive: 2010
Erinnerung an den Termin
Es war eine Prügelei unter Trinkern im späten Sommer 2009. Nichts besonderes, aber so etwas muß natürlich angeklagt werden. Für den Mandanten ging’s allerdings um’s Eingemachte: Er brachte eine offene Bewährungsstrafe mit. Und die Staatsanwaltschaft wollte ihn wegschließen lassen.
Im Mai 2010 erschienen zwei von sechs Zeugen nicht. Ein spontaner Versuch, zumindest einen der beiden zu Hause im Bett zu erreichen scheiterte ebenso wie die Absuche an dem bekannten Treffpunkt der Szene am Markt. Die Verhandlung wurde ausgesetzt.
Ich vereinbarte mit der Richterin noch den Termin, an dem noch einmal probiert werden soll, die Zeugen zu einem günstigen Zeitpunkt ins Gericht zu bekommen. Dieser Termin sollte gestern, also am 28.09.10 um 14.00 Uhr stattfinden. Sowohl ich, als auch der Mandant wurden mündlich geladen.
Der Mandant hat sich bereits morgens um 5 Uhr auf den Weg gemacht; er lebt nun in Westdeutschland und geht dort einer geregelten Arbeit nach. Ich habe mich in einer Strafsache vor dem Landgericht Berlin vertreten lassen und habe mich auf den Weg ins Brandenburgische Umland gemacht.
Ein Blick auf die Terminsrolle im Gericht – unser Termin war dort nicht gelistet. Die hilfsbereite Wachtmeisterin konnte auch nicht helfen: Ihr war von einem Termin um 14 Uhr nichts bekannt.
Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle blätterte in der Akte und stellte fest, daß sie alle Zeugen für den 28.10.10, 14 Uhr, geladen habe; also einen Monat später. Für den 28.09.10 war kein Termin vorgesehen. In der Akte jedenfalls.
Anders sah allerdings der Kalender der Richterin aus. Dort stand das September-Datum, so wie sie es mit dem Mandanten und mir vereinbart hatte. Aber auf diesen Kalender hatte die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle keinen Zugriff.
Dafür hatte die arme Frau plötzlich einen hochroten Kopf. Sie stellte fest, daß sie einen bösen Fehler gemacht hatte … Ganz kurz, bevor der Kopf zu platzen drohte, konnte ich sie beruhigen: Ich hatte eine angenehme Anreise, nun freue mich mich auf eine entspannte Rückreise, jeweils bei freundlicher Musik aus der neuen Musikanlage im Auto.
Und die Verteidigung hat nun einen weiteren Grund, der für eine erneute Strafaussetzung zur Bewährung spricht.
Pressemitteilung: Busunglück am Autobahnkreuz Schönefeld
Erklärung zum Busunglück am Autobahnkreuz Schönefeld am 26. September 2010
Unsere Kanzlei vertritt die Frau, die in den Medien aktuell als „die Fahrerin des roten Mercedes“ bezeichnet wird. In ihrem Namen gibt die Kanzlei Hoenig Berlin diese Erklärung zum Busunglück am Autobahnkreuz Schönefeld am Sonntag, den 26. September 2010 ab.
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Jetzt ist es soweit
Einige Leute hatten es bereits erahnt:
Aus dem „beigefügten Beschluß“:
… daraufhin untersucht werden, ob er bei Begehung der ihm vorgeworfenen Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung, Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig war, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 20 StGB), seine Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe erheblich vermindert gewesen ist (§ 21 StGB).
Mit der Begutachtung wird das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin beauftragt.
Vielleicht hätte ich das Strafverteidigen doch nicht so engagiert betreiben sollen …
Kein DSL bei der Telekom
Seit 2008 (!) versucht die Telekom, unsere Kanzlei mit einem stabilen DSL-Anschluß zu versorgen. Vergeblich war bislang das Bemühen: Einmal mehr blinkt die LED des Speedports und signalisiert, daß es der Telekom nicht gelingt, uns eine funktionierende Verbindung zum Internet zur Verfügung zu stellen.
Nun haben auch die Spezialisten versagt und wir versorgen unsere Kanzlei per UMTS mit dem Notwendigsten.
Gibt es einen Spezialisten unter den Juristen – eine Art Fachanwalt für Telekom-Geschädigte, der Spaß daran hat, die Telekom zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen?
Nachteile für Nichtraucher und Abstinenzler
Die neuen Ideen, die man im Zusammenhang mit der Erhöhung der ALG-II-Sätze derzeit hat, diskriminieren doch eigentlich die Gesunden unter den Harzies: Die Streichung der Gelder für Alkohol und Tabak führt bei Nichttrinkern und/oder Nichtrauchern zu einer realen Kürzung der Bezüge. Schließlich fehlen ihnen ja nun die 20 Euro beim Einkauf z.B. von gesunden Lebensmitteln.
Andererseits: Rauchen und Saufen zu subventionieren kann es ja nun auch nicht sein.
Ich bin verwirrt.
Die Gothaer und der Rassismus
Eine perfide Idee, um einen Schadensersatzanspruch nicht bedienen zu müssen, hatte eine Mitarbeiterin der Gothaer. Es ging um den Ersatz des Haushaltsführungsschadens, den ein geschädigter Autofahrer geltend machte.
Den zu begleichen lehnt die Gothaer Versicherung in einem Schreiben kategorisch ab. Die Sachbearbeiterin S. hatte sich zuvor offenbar ausführlich mit dem Koran beschäftigt, zitiert in einem Schreiben unter anderem die Sure 4,34.
Aus der Lektüre von Fachliteratur schließt sie, dass M. aufgrund seiner Glaubensrichtung niemals Haushaltstätigkeiten verrichten würde. Denn im Islam sei die Frau grundsätzlich dem Mann unterlegen. „Die traditionelle Ehe wird in der Regel nicht als Paarbeziehung verstanden; sie dient der Gemeinschaft. Es kann also nicht vom Vorbild der deutschen Ehe ausgegangen werden, wo sich die Eheleute den Haushalt teilen…Nach dem patriarchalen und traditionellen Mannesbild in der muslimischen Ehe führt der Ehemann nicht den Haushalt.“
Quelle: nw-news.de
Unsere wiederholten Erfahrungen mit der Gothaer zeigen uns, daß dieser Versicherer nicht selten ganz tolle Ideen hat, wenn es um die Zahlung von Schadensersatz geht. Beziehungsweise darum, den Schadensersatz nicht zu zahlen.
Ein echtes Highlight allerdings ist dieser Griff in die Kiste des Rassismus.
Danke an Franzmann für den Hinweis.
Update:
Diesen Kommentar sollte man vor den anderen lesen.
Käse ist ein Gemüse
Ich bin in der Berichterstattung eine der wenigen Objektiven.
sagt BILD-Reporterin Alice Schwarzer gegenüber Focus im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Jörg Kachelmann.
Pflichtverteidigerin besoffen
Verhandlungsunfähige Angeklagte gibt es häufiger. Alkoholisierte Zeugen hat sicherlich jeder Strafverteidiger auch schon einmal gesehen. Es gibt sogar Schöffen, wegen deren Zustands nicht verhandelt werden konnte. Über eine Verteidigerin in der Oase berichtet 20 Minuten online:
In Zofingen hat es eine Verteidigerin nicht über das Foyer des Bezirksgerichtes hinausgeschafft: Die Frau schlief offenbar ihren Rausch aus. Ihr Klient bleibt nun in Haft.
Ich bin gespannt, wann die Medien über Richter und Staatsanwälte berichten, die sich ihrer grauseligen Welt durch Flucht entziehen.
Link gefunden bei Collega Stefan Gerber, nüchtern.
Gefährliches Werkzeug und Zauberei
Liebe Kneipenschläger, das hier …
… ist die Ursache für eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten aufwärts, wenn man damit den Daumen anderer Leute aufspießt. Mit ein reichlich geschickter Argumentation könnte es noch für den minder schweren Fall reichen; dann sind’s aber immer noch mindestens 3 Monate.
Wenn man allerdings noch eine offene Bewährung mitbringt, wegen einer gefährlichen Körperverletzung, dann reicht ein Strafverteidiger eher knapp. Hilfreich wäre dann wohl ein Zauberer, um die Vollstreckung einer Gesamtfreiheitsstrafe noch zu verhindern.
Die gibt’s in Kreuzberg aber eher selten.
Und das alles nur wegen der paar Bierchen in der Eckkneipe … Mann, Mann, Mann.
(Foto unten: Telegonos via Pixelio)
Zitat zum Frühstück
Berlin ist die einzige Stadt, in der man in Deutschland sein kann, ohne in Deutschland leben zu müssen.
Quelle: B like Berlin